Ein Beitrag zum Klimaschutz
Studienergebnisse zum SubmeteringVor dem Hintergrund der ehrgeizigen Energieeffizienzziele der Bundesregierung hat das internationale Beratungsunternehmen Ecofys das Einsparpotential sowie die Wirtschaftlichkeit der unterjährigen Verbrauchsinformation untersucht. Das Ergebnis: Die niedriginvestive Maßnahme kann auf wirtschaftliche Weise einen erheblichen Beitrag zur Energiewende leisten. Zudem lassen sich die Energieeinsparungen über die funk-basierte Infrastruktur des Submetering zeitnah realisieren.
Auf zwei Wegen zu mehr Verbrauchstransparenz
Seit 1981 erhalten Mieter ihre jährliche, individuelle Heizkostenabrechnung auf der Basis des Submetering – der verursachungsgerechten Abrechnung von Heiz- und Warmwasserverbräuchen in Mehrfamilienhäusern. So können die Haushalte ihren Energieverbrauch eigenverantwortlich kontrollieren und gegebenenfalls reduzieren. Die Europäische Kommission geht von einem erheblichen Energieeinsparpotential durch Submetering aus.
Für noch mehr Transparenz sorgt eine zusätzliche, unterjährige Verbrauchsinformation. Hier können die Nutzer etwa über ein Webportal ihre monatlichen Verbrauchsdaten sowie die damit verbundenen Kosten einsehen. Dies versetzt die Mieter in die Lage, aktiv ein eigenes Energiemanagement zu betreiben und noch sparsamer mit Energie umzugehen. Im Rahmen des Submetering kann diese Maßnahme bereits heute umgesetzt werden. Die Basis hierfür bietet die Funktechnologie zur Verbrauchsablesung, die aktuell in etwa 50 % der Mehrfamilienhäuser in Deutschland vorhanden ist.
Zugleich strebt die Bundesregierung die Einführung eines intelligenten Messsystems für mehr Transparenz beim Stromverbrauch an. Das „Smart Metering“ soll perspektivisch auch die Messung und Übermittlung von Wärmedaten ermöglichen, so dass die monatliche Verbrauchsinformation auch auf diesem Wege realisiert werden könnte. Diese Möglichkeit der spartenübergreifenden Bündelung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im „Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende“ verankert. Die Umrüstung auf eine „intelligente“ Messtechnik beginnt für Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch zwischen 6.000 und 10.000 kWh allerdings erst ab dem Jahr 2020. Gemäß dem BMWi-Eckpunktepapier „Baustein für die Energiewende. Sieben Eckpunkte für das ‚Verordnungspaket Intelligente Netze‘“ ist mit einer flächendeckenden Umsetzung der monatlichen Verbrauchsinformation nicht vor 2028 zu rechnen.
Studie vergleicht Energieeinsparungen und Kosten
Vor diesem Hintergrund untersuchte die Ecofys-Studie zunächst die Höhe des Einsparpotentials durch die unterjährige Verbrauchs-information bis 2020 sowie die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme. Dazu wurden – basierend auf Messdaten von ista – für eine Reihe von Referenzgebäuden die durchschnittliche Endenergie für Raumwärme und Warmwasser sowie die Energiekosten berechnet. Außerdem berücksichtigte das Beratungsunternehmen die mit der unterjährigen Verbrauchsinformation verbundenen Aufwendungen und ermittelte das Einsparpotential durch die Maßnahme. Anschließend wurden bei jedem Gebäude die Kosten und die Einsparungen gegenübergestellt (siehe Infokasten oben).
Auf der Grundlage dieser Daten berechneten die Experten die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme für insgesamt sechs Szenarien. Hier wurden zunächst – basierend auf einer umfassenden Literaturrecherche – 5 % Energieeinsparungen durch die unterjährige Verbrauchsinformation angenommen. Dagegen stellte die Untersuchung die prognostizierten Aufwendungen für die unterjährige Verbrauchsinformation von 1 bis 2 € im Monat pro Wohneinheit. Im Sinne eines konservativen Ansatzes wurden daher für den sogenannten Referenzfall jährliche Kosten von 30 € pro Wohneinheit angesetzt. Zusätzlich arbeitete Ecofys mit einer Variante des Referenzfalls, bei der lediglich 20 € pro Jahr angenommen wurden.
In zwei weiteren Szenarien – den sogenannten Sensitivitätsanalysen 1 und 2 – wurde untersucht, welche Auswirkungen eine geringere Energieeinsparung von nur 3 % für die Wirtschaftlichkeit der unterjährigen Verbrauchsinformation mit sich bringen würde. Die Sensitivitätsanalysen 3 und 4 hingegen beziehen sich auf den Einfluss des Energiepreises auf die Wirtschaftlichkeit. Dieser ist laut der Untersuchungsergebnisse eher gering, weshalb die beiden Szenarien im Folgenden nicht näher beleuchtet werden (siehe Tabelle 1).
Einsparungen von 5 % nahezu immer wirtschaftlich
Wie die Ergebnisse der Betrachtung zeigen, besitzt die unterjährige Verbrauchsinformation bereits bei einer Einsparung von 5 % unabhängig von den Kosten eine hohe Wirtschaftlichkeit. Im Fall von Aufwendungen von 30 € pro Jahr und Wohneinheit etwa ist die Maßnahme für 87 % der Mieter in den Referenzgebäuden entweder finanziell vorteilhaft oder zumindest kostenneutral (Bild 2). Auf diese Weise könnten von 2017 bis 2020 insgesamt 89 PJ an Endenergie sowie 6,2 Mio. t CO2-Emissionen eingespart werden. 77 PJ (5,4 Mio. t CO2) davon sind auch für den Verbraucher wirtschaftlich realisierbar.
Bei der Variante des Referenzfalls (20 € pro Jahr) steigt der wirtschaftliche Anteil der Wohnflächen auf 96 %. Über sämtliche Baualtersklassen sowie fast alle Energieträger würden die Bewohner hier nahezu immer finanziell von der Maßnahme profitieren (Bild 3). Dementsprechend könnten die für den Verbraucher wirtschaftlichen Energieeinsparungen bis zum Jahr 2020 in diesem Fall sogar 85 PJ (5,9 Mio. t CO2) betragen.
Jährliche Kosten – ein wichtiger Faktor
Bei einer Energieeinsparung von lediglich 3 % wirken sich die jeweiligen Kosten erwartungsgemäß deutlich stärker auf die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme aus. Bei Aufwendungen in Höhe von 30 € pro Jahr (Sensitivität 2) würde sich in nahezu keiner Referenzliegenschaft ein finanzieller Vorteil für die Bewohner ergeben. Die anfallenden Mehrkosten für den Verbraucher wären mit jährlich bis zu 10 € pro Wohneinheit allerdings überschaubar. Dem steht bis ins Jahr 2020 eine Reduzierung des Endenergieverbrauchs um 53 PJ entgegen.
Fallen für die unterjährige Verbrauchsinformation pro Wohneinheit nur 20 € pro Jahr an (Sensitivität 1), beträgt der wirtschaftliche Anteil der Energieeinsparungen 82 % (43 PJ, Tabelle 2). Zusammenfassend lässt sich also feststellen: Zu den vom NAPE bis 2020 prognostizierten Energieeinsparungen könnte die unterjährige Verbrauchsinformation bereits bei Energieeinsparungen von 3 bis 5 % einen erheblichen Beitrag leisten. Davon profitiert fast immer auch der Verbraucher.
Sofortige Umsetzung nur durch Submetering
Angesichts der Klimaschutzziele geht es neben dem Einsparpotential und der Wirtschaftlichkeit allerdings auch darum, wie schnell die unterjährige Verbrauchsinformation realisiert werden kann. Dazu berechnete Ecofys die Endenergieeinsparungen für Raumwärme und Warmwasser durch Submetering sowie „Smart Metering“ bis 2030. Dafür wurde entsprechend dem Referenzfall eine Verbrauchsreduzierung von 5 % unterstellt und gleichzeitig die Marktdurchdringung der jeweiligen Technologien in den nächsten Jahren berücksichtigt.
Die sich zunehmend am Markt durchsetzende Funktechnologie zur Verbrauchsablesung (Tabelle 3) ermöglicht sofortige Energieeinsparungen auf dem Wege des Submeterings. Auf dieser Basis könnte der Endenergieverbrauch in Deutschland bereits im Jahr 2017 um 20 PJ sinken. Insgesamt summieren sich die möglichen Einsparungen durch Submetering – wie bereits die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigten – bis zum Jahr 2020 auf 89 PJ.
Für das „Smart Metering“ hingegen wurde vom Gesetzgeber das Jahr 2020 als Startpunkt für den Rollout festgelegt, so dass diese Technik bis dahin keinen Beitrag zum NAPE leisten kann. Danach ist es möglich, die unterjährige Verbrauchsinformation auf beiden Wegen zu realisieren. Dies gilt allerdings nicht für Einfamilienhäuser, da in diesen nur „Smart Metering“ zum Einsatz kommt. Entsprechend der vom BMWi prognostizierten Marktdurchdringung wären hier im Jahr 2030 Endenergieeinsparungen von 3 PJ möglich. Hinzu kämen 12 PJ in Mehrfamilienhäusern, die entweder durch Submetering oder „Smart Metering“ gehoben werden könnten. Den größten Beitrag würde jedoch auch in 2030 das Submetering mit einem zusätzlichen Einsparpotential von 19 PJ leisten. Damit ließen sich in diesem Jahr durch die beiden Methoden der unterjährigen Verbrauchsinformation insgesamt 34 PJ an Endenergie einsparen (Bild 4).
Fazit
Die unterjährige Verbrauchsinformation kann einen signifikanten Beitrag zur Erreichung der vom NAPE angestrebten Primärenergieeinsparungen und damit zum Gelingen der Energiewende leisten. Kurzfristig realisierbar sind ihre erheblichen Einsparpotentiale allerdings nur durch die bereits vorhandene Infrastruktur des Submetering. Wie die Ergebnisse der Ecofys-Studie weiterhin zeigen, profitiert davon nicht nur die Umwelt, sondern auch der Verbraucher.
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