Kommentar

Das neue Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung 2018

Zum 1. Januar 2018 tritt für alle Neuverträge das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ in Kraft.

Nachdem dies schon seit langem ein parlamentarisches Projekt war und auch von Seiten aller bauausführenden Unternehmen gewünscht wurde, hat der Bundestag am 28. April 2017 nach längeren Verzögerungen in den Gesetzgebungsgremien das Gesetz beschlossen.

Ob dieses den erhofften Regelungs- und Klärungsbedarf in wichtigen baurechtlichen Fragen erfüllt, wird mittlerweile von vielen Seiten bezweifelt. Einerseits ist das Gesetz – mit für unsere...

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