Vorschläge zum Bauvertragsrecht und zur Mängelhaftung im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen

Die Bundesregierung hat Anfang März 2016 den „Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ beschlossen. Der BTGA begrüßt, dass einige seiner Vorschläge durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) berücksichtigt wurden: Das ursprünglich im Bauvertragsrecht vorgesehene Anordnungsrecht des Bestellers für die Bauzeit wurde wieder herausgenommen.

Außerdem wurde in § 650 f Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eingefügt, dass ein Unternehmer unter bestimmten Umständen eine Zustandsfeststellung auch ohne...

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