Das aktuelle Baurechtsurteil: Mängelbeseitigung
Merkantiler Minderwert trotz Mangelbeseitigung?Arbeitet ein Auftragnehmer mangelhaft, stehen dem Auftraggeber die Mängelrechte des BGB bzw. bei einem VOB-Vertrag nach der VOB/B zu. Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber auch den technischen Minderwert zu ersetzen, der etwa nach erfolgter Mangelbeseitigung verbleibt. Zunehmend diskutiert wird der so genannte merkantile Minderwert, der unter bestimmten Voraussetzungen dem Auftraggeber selbst dann zu ersetzen ist, wenn ein Mangel ordnungsgemäß nachgebessert wurde. In einer aktuellen Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof mit dem merkantilen Minderwert befasst. Es ging um Putzrisse. Die Problematik zum merkantilen Minderwert ist allerdings über das Gewerk „Putz“ hinaus für die gesamte Baupraxis und für alle Gewerke relevant.
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