Das aktuelle Baurechtsurteil: Mängelbeseitigung

Merkantiler Minderwert trotz Mangelbeseitigung?

Arbeitet ein Auftragnehmer mangelhaft, stehen dem Auftraggeber die Mängelrechte des BGB bzw. bei einem VOB-Vertrag nach der VOB/B zu. Unter bestimmten Voraussetzun­gen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber auch den technischen Minderwert zu ersetzen, der etwa nach erfolgter Mangelbeseitigung verbleibt. Zunehmend diskutiert wird der so genannte merkantile Minderwert, der unter bestimmten Voraussetzungen dem Auftraggeber selbst dann zu ersetzen ist, wenn ein Mangel ordnungsgemäß nachgebessert wurde. In einer aktuellen Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof mit dem merkantilen Minderwert befasst. Es ging um Putzrisse. Die Problematik zum merkantilen Minderwert ist allerdings über das Gewerk „Putz“ hinaus für die gesamte Bau­praxis und für alle Gewerke relevant.

In der jüngeren Rechtsprechung gibt es die deutliche Tendenz, einem Besteller auch nach erfolgter Mängelbeseiti­gung Schadensersatz unter dem Aspekt des so genannten merkantilen Minderwerts zu gewähren. Von dem merkanti­len Minderwert ist die Rede, wenn trotz objektiv vollständiger Mangelbeseitigung ein Gebäude einen niedrigeren Verkaufspreis erzielt als ein völlig gleiches, nicht mangelbehaftetes Gebäude. So kann es in der Praxis durch­­aus vorkommen, dass sich ein potentieller Käufer gegen den Erwerb der betroffenen Immo­bilie entscheidet, wenn er meint, der Mangel könne trotz der...

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