Bundesförderung für effiziente Gebäude
Ein wichtiger Schritt von vielenDie Entwicklung der Antragsstellung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit Anfang 2021 zeigt, dass dieses Instrument eine wichtige Maßnahme darstellt, um die Klimaziele der Bundesregierung im Gebäudebereich bis 2045 zu erreichen – vorausgesetzt der positive Trend bei der Sanierung von Bestandsgebäuden setzt sich weiter fort und der Neubau bleibt auch ohne Förderung des KfW Effizienzhaus 55 auf diesem Effizienzniveau. Die Förderung allein wird jedoch nicht ausreichen, denn für die Realisierung der Klimaneutralität im Gebäudesektor sind noch weitere Schritte nötig.
Etwa 16 % der gesamten CO2-Emissionen stammen in Deutschland aus dem Gebäudesektor. Darin steckt ein enormes Einsparpotential. So sind in 75 % der Bestandsgebäude nach wie vor fossile Energieträger im Einsatz, auch wenn sich im Rahmen der BEG in den letzten Monaten schon einiges hin zum Heizen mit erneuerbaren Energien bewegt hat: Bei der BEG für Einzelmaßnahmen (BEG EM) wurden von Januar bis einschließlich November 2021 ca. 288.000 Anträge auf Zuschüsse gestellt. Etwa die Hälfte dieser Anträge waren für Anlagen zur Wärmeerzeugung. Im Rahmen der systemischen Maßnahmen für Wohngebäude (BEG WG)...
Etwa 16 % der gesamten CO2-Emissionen stammen in Deutschland aus dem Gebäudesektor. Darin steckt ein enormes Einsparpotential. So sind in 75 % der Bestandsgebäude nach wie vor fossile Energieträger im Einsatz, auch wenn sich im Rahmen der BEG in den letzten Monaten schon einiges hin zum Heizen mit erneuerbaren Energien bewegt hat: Bei der BEG für Einzelmaßnahmen (BEG EM) wurden von Januar bis einschließlich November 2021 ca. 288.000 Anträge auf Zuschüsse gestellt. Etwa die Hälfte dieser Anträge waren für Anlagen zur Wärmeerzeugung. Im Rahmen der systemischen Maßnahmen für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG), die am 1. Juli 2021 in Kraft traten, wurden allein bis Ende August 33.000 Zusagen erteilt. Zudem war die BEG in den ersten Monaten so erfolgreich, dass das Bundeskabinett am 22. September 2021 eine Mittelaufstockung um 11,5 Mrd. € auf insgesamt 18 Mrd. € beschlossen hat.
Stärkerer Fokus auf das CO2-Einsparpotential
Von den 18 Mrd. € flossen in 2021 etwa 6 Mrd. € in die Einstiegsförderstufe im Neubau Effizienzhaus/-gebäude 55, etwa 3 Mrd. € in systemische Maßnahmen und damit etwa 9 Mrd. € in die Bestandssanierung. Um die Förderung der energetischen Sanierungsmaßnahmen – wie ganzheitliche Sanierungen sowie energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik von Bestandsgebäuden – weiter zu forcieren, gab die Bundesregierung Anfang November 2021 bekannt, dass die Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 ab 1. Februar 2022 entfällt. Die Fördergelder sollen vermehrt im Gebäudebestand eingesetzt werden, da dort die höchsten CO2-Einsparungen möglich und vor allem nötig sind. Ein wichtiges Signal, denn in Deutschland stehen den jährlich etwa 100.000 Neubauten ca. 19 Mio. Bestandsbauten gegenüber.
Bei der Förderung der Wärmeerzeuger im Rahmen der BEG rangiert die Wärmepumpe laut Bundesstatistik für effiziente Gebäude des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf den vordersten Rängen und wechselt mit Biomasse wiederholt zwischen dem ersten und zweiten Platz. In Zahlen ausgedrückt: Bis November 2021 wurden im Rahmen der BEG EM für Sanierungsmaßnahmen insgesamt knapp 57.000 Wärmepumpen beantragt.
Diese Zahlen stimmen nur leicht optimistisch. Um die Klimaziele zu erreichen, halten jedoch aktuelle Studien, wie z.B. die Studie „Klimaneutrales Deutschland“ der Agora Energiewende und der Stiftung Klimaneutralität, die Installation von mehreren Millionen Wärmepumpen bis zum Jahr 2030 für notwendig. Laut Roadmap des Bundesverbands Wärmepumpen (BWP) e.V. müssten in Deutschland in Neubau und Bestandsgebäuden zusammen deshalb jährlich durchschnittlich 500.000 Wärmepumpen verbaut werden. Im Jahr 2021 dürften es geschätzt allerdings nur etwa 156.000 Wärmepumpen gewesen sein. Damit ist trotz des Erfolges der BEG im ersten Jahr im Hinblick auf Heizsysteme mit erneuerbaren Energien noch ein deutlicher Weg zu gehen.
Die BEG ist ein wichtiger Impuls für den Gebäudesektor
Für Daikin gehört die Wärmepumpe seit jeher zur Unternehmens-DNA. „Für uns ist die Wärmepumpe der nachweislich bestmögliche und effizienteste Wärmeerzeuger. Der Beschluss im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung, ab 2025 nur noch Heizungen einbauen zu lassen, die auf der Basis von 65 % erneuerbarer Energien betrieben werden, setzt für uns ein klares Signal: Die Wärmepumpe ist auf dem Weg zur Standardtechnologie im Gebäudebereich“, erklärt Thomas Graupensberger, Section Manager Real Estate Solution & Consulting Sales bei Daikin Germany. Experten von Daikin waren bereits bei der Ausarbeitung der BEG im Jahr 2020 dabei. Ihr Part war es, den Branchenverbänden das nötige Fachwissen rund um die Technik wie Luft-/Luft-Wärmepumpen, Split-Geräte sowie Klima- und Lüftungsanlagen zur Verfügung zu stellen, so dass eine einheitliche Aussage zu den Mindestanforderungen für alle Wärmepumpen-Technologien formuliert und schließlich in den Mindestanforderungen der BEG berücksichtigt werden konnte. Der Einsatz hat sich gelohnt, denn die Luft-/Luft-Wärmepumpe, wie Daikin VRV, hat bei den BEG-Anträgen zu Wärmepumpen mittlerweile den zweiten Platz hinter Luft-/Wasser-Wärmepumpen eingenommen.
Der Schlüssel der BEG – die Freistellung vom Beihilferecht
Spürbar ist im Markt außerdem, dass viele Sanierungsprojekte nur aufgrund der BEG umgesetzt werden – vor allem auch im Bereich der Nichtwohngebäude. Hier ist die im Rahmen der BEG EM erfolgte Freistellung vom EU-Beihilferecht mit ausschlaggebend. Denn mit der BEG werden die Kosten pro Gebäude betrachtet: Bezogen auf den Quadratmeter Nettogrundfläche werden als förderfähige Kosten bis zu 1.000 €, aber maximal 15 Mio. € angesetzt. Auf die Gesamtinvestitionskosten (bis zum Höchstsatz) wird dann die tatsächliche Fördersumme je nach Fördersatz berechnet.
Darüber hinaus hat die Bereitstellung des Fördergeldes dazu geführt, dass trotz der wirtschaftlichen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie wichtige Impulse bei der technologischen Umrüstung gesetzt und entsprechende Investitionen getätigt wurden. „Wir glauben, dass durch den Anreiz der BEG sowohl im Nichtwohngebäude- als auch im Wohngebäudebereich größere Projekte in Angriff genommen wurden. Innerhalb der Kälte-Klima-Branche führte das wiederum dazu, ein konjunkturelles Abflachen zu vermeiden“, ergänzt Thomas Graupensberger.
Die Umsetzung der BEG erfordert Kapazitäten und Know-how
Die vielen gestellten Förderanträge im Rahmen der BEG brachten in 2021 aber auch mit sich, dass die Mitarbeiter der BAFA mehr zu tun hatten als erwartet und eine zügige Bearbeitung der vielen Anträge zur Herausforderung wurde. Die BAFA ist aktuell dabei, ihre Kapazitäten aufzustocken, so dass die Anträge nicht nur zügig bewilligt, sondern die unkomplizierte Auszahlung der Gelder künftig beschleunigt wird. Für die Beantwortung von Detailfragen zur BEG fehlt aber häufig dennoch die Manpower.
Die Mitarbeiter von Daikin haben im Verlauf des letzten Jahres ein umfassendes Know-how rund um die BEG aufgebaut und sich als kompetente Ansprechpartner unter anderem bei Fachpartnern, Planern, Energieeffizienzexperten sowie Endkunden positioniert. „Eine Anfrage, die uns beispielsweise häufig erreicht, ist die Erklärung der Antragstellung – etwa für eine Luft-/Luft-Wärmepumpe. Erste Anlaufstelle für alle Anfragen ist die extra eingerichtete Landingpage von Daikin (www.daikin.de/foerderung) oder das Daikin-BEG-Infotelefon mit der Nummer 0800 7241995“, berichtet Thomas Graupensberger.
Weitere oft gestellte Fragen im Rahmen der BEG drehen sich um den hydraulischen Abgleich und den Abgleich des Luftvolumenstroms. „Vermehrt hören wir: ‚Der Abgleich passt nicht für unsere Anlagen.‘ Hier geben wir unseren Anlagenbauern Unterstützung, wie der Abgleich zu machen ist. Auf der Daikin-Förderseite gibt es zudem einen ‚Schritt für Schritt Guide zur Antragsstellung nicht gelisteter Gerätekombinationen‘ und eine Liste aller förderfähigen Daikin-Geräte zum Download. Bei der Erstellung der Geräteliste haben wir darauf geachtet, förderfähige Wärmepumpen und förderfähige Kältetechnik klar getrennt aufzulisten und farblich zu kennzeichnen. Das erleichtert die Handhabung“, führt Thomas Graupensberger weiter aus.
In 2022 wird Daikin seine Expertise und Unterstützung rund um die BEG weiterhin anbieten – neben der Landingpage und dem Infotelefon auch in den Regionalbüros in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart.
Die Förderung der Bestandssanierung bleibt das A und O
Dass derartige Anlaufstellen, wie sie Daikin anbietet, wichtig sind, zeigt sich darüber hinaus darin, dass die BEG kontinuierlich weiterentwickelt wird. Das bringt Änderungen bzw. Ergänzungen mit sich. Dies wiederum führt in der Regel zu Verunsicherung und wirft neue Fragen auf – wie z.B. das ab Februar 2022 geltende Ende der Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55. Durch diese Änderung ist beispielsweise nicht klar, ob bis 1. Januar 2025 wieder nach dem GEG-Standard gebaut wird, ob das Effizienzhaus/-gebäude 55 trotzdem weiterhin der Standard bleibt oder ob aufgrund der verbleibenden Förderung nun das Effizienzhaus/-gebäude 40 der neue Standard wird. Dafür muss im Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Neubaustandard entsprechend zügig angepasst werden.
Den CO2-Preis und Strompreis wirksam gestalten
Thomas Graupensberger begrüßt, dass die BEG künftig noch stärker in die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden fließen wird. Doch die langfristige Bereitstellung von Fördergeldern allein wird dennoch nicht ausreichen, um die definierten Klimaziele zu erreichen. Hierfür sind weitere Schritte nötig. Graupensberger nennt z.B.
Im Detail heißt das: Damit sich Heizsysteme mit erneuerbaren Energien schnell gegen klimaschädliche Öl- und Gaskessel durchsetzen, muss die Politik neben der Bereitstellung von Fördergeldern zudem den Strompreis von staatlichen Abgaben entlasten sowie den CO2-Preis wirksam gestalten. Derzeit sieht es so aus, dass mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) 2021 ein Emissions-Zertifikate-Handel für fossile Brenn- und Treibstoffe in den Bereichen Verkehr und Gebäude eingeführt wurde. Bis 2025 sind für diese Zertifikate jährlich steigende Festpreise festgelegt worden (Tabelle 1).
Ab 2026 bildet sich der Preis durch eine Versteigerung der Zertifikate und bewegt sich in einem Korridor von 55 bis 65 €/t CO2. Ab 2027 sollen die Zertifikate schließlich frei gehandelt werden. Aktuell ist schwer abzuschätzen, wohin sich der CO2-Preis ab 2027 bewegen wird oder ob es von der neuen Bundesregierung doch noch Anpassungen bei den Festpreisen bis 2025 geben wird. „Ich halte einen CO2-Preis absolut für zweckmäßig, aber nicht als alleiniges Instrument! Der Preis für die Zertifikate sollte jedoch in einen Bereich kommen, in dem er auch eine Wirkung entfalten kann. Im Gebäudesektor müsste der Preis bezogen auf die aktuellen Strompreise laut Berechnungen der Forschungsgesellschaft für Energiewirtschaft bmH (FfE) im Auftrag des BWP vom April 2021 demnach bei 130 €/t CO2 liegen. Damit wird mit Hilfe der aktuellen Förderung die Wärmepumpe für jedes Wohngebäude jeglicher Baualtersklasse wirtschaftlicher als ein neuer Gasbrennwertkessel“, erklärt Thomas Graupensberger. „Soziale Härten, die mit dem CO2-Preis entstehen, müssten durch entsprechende flankierende Maßnahmen abgefedert werden. Hierzu gehören z.B. die Rückgabe der Einnahmen über die Absenkung des Strompreises oder auch die vielfach diskutierte Rückgabe an die Bürger als Einmalzahlung sowie die Verstetigung der Förderprogramme.“
Keine Kompromisse auf dem Weg zum Ziel
Hinsichtlich der aktuell vorherrschenden Technologieoffenheit wünscht sich Thomas Graupensberger ein klares Bekenntnis, denn „wir können uns auf dem Weg zur Klimaneutralität keine Kompromisse mehr leisten. Dazu gehört auch, sich vom Mantra der Technologieoffenheit, beispielsweise bei der technischen Gebäudeausrüstung, zu lösen. Denn jeder heute neu installierte fossile Heizkessel geht zulasten der Klimaneutralität. Für uns von Daikin ist die Wärmepumpentechnik die zentrale Technologie in dieser entscheidenden Transformationsphase.“
Künftige Maßnahmen zur Unterstützung der Wirksamkeit der BEG
Damit die BEG mit Blick auf den Klimawandel auch künftig erfolgreich und wirksam sein kann, erhofft sich Thomas Graupensberger darüber hinaus, dass eine grundsätzliche Verankerung der nötigen finanziellen Mittel im Haushaltsplan der Bundesregierung erfolgt. So wäre die Finanzierung langfristig gesichert. Auch eine Entlastung der Netzentgelte beim Strompreis müsste seiner Ansicht nach kommen: „Es muss eine Strompreisreform geben, die sicherstellt, dass die weiteren Strompreisbestandteile die Entlastung durch den Wegfall der EEG-Umlage im Jahr 2023 nicht auffressen. Dazu eignet sich z.B. die Absenkung der Stromsteuer auf die europäisch zulässige Mindesthöhe oder die Absenkung der Mehrwertsteuer für Strom auf 7 %.“
Alle vorhandenen Möglichkeiten =für eine klimaneutrale Zukunft nutzen
Das Fazit nach einem Jahr BEG lautet also: Um den Klimawandel zu stoppen, gilt es, den CO2-Ausstoß in dieser Dekade deutlich zu senken. Die BEG ist ein wichtiger und, wie sich bislang zeigt, effektiver Schritt, um im Gebäudesektor den Einsatz von energieeffizienter Gebäudetechnik und Heizsystemen auf Basis von erneuerbaren Energien voranzutreiben. Um die Klimaziele bis 2045 tatsächlich zu erreichen, müssen zusätzlich alle weiteren Möglichkeiten genutzt werden, die zur Verfügung stehen.
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