Building Information Modeling (BIM)
Normen und Richtlinien als ArbeitsunterlagenDas Thema Building Information Modeling (BIM) nimmt immer konkretere Züge an. Dazu werden zunehmend auch die Arbeitsunterlagen in Form von Normen und
Richtlinien geschaffen. Es lohnt sich, den Blick für das Thema zu schärfen und den aktuellen Stand zu betrachten.
DIN SPEC 91350 [1]
Die Norm DIN SPEC...
DIN SPEC 91350 [1]
Die Norm DIN SPEC 91350 definiert Anforderungen an die Datenstruktur und den Inhalt von BIM-LV-Containern. Es werden inhaltliche Anforderungen an das Bauwerksmodell, das Leistungsverzeichnis, das Linkmodell sowie an die beschreibenden Metadaten festgelegt und in Form eines XML-Schemas definiert.
Das XLM-Schema des BIM-LV-Containers sowie die Definitionen für die für die verschiedenen Datenaustauschphasen erforderlichen Metadaten werden als fachspezifische Ausprägung des Multimodell-Containers für die im BIM-Prozess praktizierten Datenaustauschphasen zur Verfügung gestellt.
Die Norm orientiert sich an dem in Deutschland üblichen GAEB-Prozess, der durch standarisierte Datenaustauschphasen definiert ist (Bild 1).
Hinsichtlich des Datenaustausches von Bauwerksmodell und Leistungsverzeichnis wird unmittelbar Bezug auf den IFC-Datenaustausch nach ISO 16739 sowie auf den GAEB-XML-Datenaustausch genommen. Für beide Standards werden Anforderungen auf ihre Einbettung in dem BIM-LV-Container aufgestellt.
Inhaltlich werden kurz beschrieben: Begriffe; BIM-LV-Container-Schema; Metadaten (BIM-LV-Container, Fachmodelle, Leistungsverzeichnisse, Bauwerksmodelle); Verlinkung von Bauwerksmodell und Leistungsverzeichnis.
Vorschläge für ein Leistungsbild und Vertragsklauseln für die Anwendung von BIM [2]
Für den praktischen BIM-Einsatz liefert die Broschüre Vorschläge für ein Leistungsbild sowie Vertragsklauseln bei der BIM-Anwendung. Es wird klargestellt, dass BIM zwar eine neue Arbeitsmethode ist, die jedoch im Wesentlichen innerhalb der Rahmenbedingungen des Preis- und Vertragsrechts angewendet werden kann. Es wird geschlussfolgert, dass die Anwendung von BIM gegenüber der HOAI neutral ist.
In der Unterlage wird aufgezeigt, wo und wie Architekten zusätzliches Honorar vereinbaren können, insbesondere bei den „Besonderen Leistungen“.
Weiterhin enthält die Broschüre Regelungsvorschläge zur Verantwortlichkeit und Haftung der Planer sowie zum Urheberrecht an den Planungsergebnissen und den digitalen Modellen im Rahmen der zu ergänzenden Architektenverträge.
VDI/GEFMA 3810 Blatt 5 (Entwurf) [3]
Dieser Richtlinienentwurf gilt für das Betreiben von Gebäuden mit Gebäudeautomation und das Instandhalten von GA-Systemen.
Er beschreibt das bestimmungsgemäße Betreiben von Gebäuden und Instandhalten von GA-Systemen im Verbund mit anderen gebäudetechnischen Anlagen bei der Sicherstellung der Gesundheit des Menschen und dem Schutz der Umwelt. Das bestimmungsgemäße Betreiben muss im Rahmen der Planung berücksichtigt werden.
Sie gibt Anlagenbetreibern Empfehlungen für das zielsetzungsgerechte Betreiben von Gebäuden und Instandhalten der GA.
Inhaltlich werden behandelt: Instandhalten der GA; Einsatz der Gebäudeautomation im Gebäudemanagement; Dienstgütevereinbarungen und Leistungsindikatoren; Errichten oder Erweiterung einer betreibergerechten Gebäudeautomation; Gebäudeautomation und Computer-Aided Facility Management; Dokumentation.
Der Anhang enthält zwei Checklisten für die Abnahme und die Wartung.
VDI 2552 Blatt 3 (Entwurf) [4]
Dieser Richtlinienentwurf beschreibt die Anwendung von Bauwerksinformationsmodellen zum Abgleich von Leistungsmengen und Controllingstrukturen in den Bereichen „Kostenermittlung“, „Terminplanung“, „Ausschreibung und Vergabe“, Ausführung und Abrechnung“ unter Berücksichtigung der Projektphasen von der Entwicklung bis zur Fertigstellung.
Anwender dieser Richtlinie sind alle Beteiligten am Bau, die Prozesse zu genannten Anwendungen mithilfe von gemeinsam genutzten Daten gestalten, sowie deren Zulieferer, auch im Bereich der Informationstechnologie.
Das Hauptaugenmerk liegt auf der Ableitung und Darstellung von belastbaren Daten zur Ermittlung von Soll- und Istwerten bei der Berechnung von Aufwänden und erbrachten Leistungen. Grundsatz ist hierbei, dass jeweils genau die Daten in einem maschinenlesbaren Format zur Verfügung gestellt werden.
Deshalb wird die Struktur beschrieben, mit denen die Informationen zum Bauwerk, die benötigten Leistungen und Ressourcen sowie deren Zeitabläufe miteinander verbunden werden.
Die Daten zum Bauwerk bestehen zu diesem Zweck aus Terminplänen, Kostenplänen und Geometrieplänen in unterschiedlichen Fertigstellungsgraden über die fortgeschriebenen Projektphasen.
Die Daten der Terminpläne, Kostenpläne und Geometriemodelle müssen gemäß der BIM-Ziele in der Datenstruktur miteinander verknüpft sein.
Inhaltlich werden beschrieben: Fertigstellungsgrade; Bauteile; Mengenermittlung zur Kostenermittlung; Mengenermittlung zur Terminplanung; Mengenermittlung zur Ausschreibung; Mengenermittlung zur Ausführung und Abrechnung; übergreifende Vergleiche zum Kostencontrolling; übergreifende Vergleiche zum Termin-Controlling.
Bemerkungen
Zur Problematik „BIM“ gibt es in den letzten Jahren eine Vielzahl von Veröffentlichungen, wobei kaum immer eine eindeutige Zuordnung im Planungsprozess zu erkennen war und ist.
Eine gute Übersicht über die möglichen Formen von BIM zeigt Bild 2, wobei „little open BIM“ die unterste Stufe der Planungszusammenarbeit darstellt.
Wichtig wäre zukünftig, in den Veröffentlichungen und Regeln klar zu definieren, um welchen Prozess es sich handelt, um mögliche Irritationen zu vermeiden, so wie es in der Vergangenheit z.B. mit dem Begriff „Facility Management“ geschehen ist.
Die vorgestellten Arbeitsunterlagen sollten als erste Regularien bei der zukünftigen Anwendung von BIM gesehen werden. Wenn man die Perspektive von BIM (Bild 3) nach [6] betrachtet, so ist zukünftig noch ein erheblicherRegelungs- und Kommunikationsbedarfzu erwarten.
Von den möglichen Einsprüchen zu [3] und [4] (bis 31. Juni 2017) sollte rege Gebrauch gemacht werden!
Literatur:
[1] DIN SPEC 91350: verlinkter BIM-Datenaustausch von Bauwerksmodellen und Leistungsverzeichnissen; 11/2016, Beuth-Verlag GmbH, Berlin [2] Pfeifer, M., Zimmer, W. u.a.: Building Information Modeling 2016 – Vorschläge für ein Leistungsbild und Vertragsklauseln …; 10/2016; Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (www.aknw.de) [3] VDI/GEFMA 3810 Bl. 5 (Entwurf): Betreiben von Gebäuden und Instandhalten von gebäudetechnischen Anlagen – Gebäudeautomation (GA); 01/2017, Beuth-Verlag GmbH, Berlin [4] VDI 2552 Bl. 3 (Entwurf): Building Information Modeling – Mengen und Controlling: 01/2017, Beuth-Verlag GmbH, Berlin [5] Deuble, M.: Building Information Modelling im Planungsprozess; Vortrag: Fachsymposium 2016–2017 „Ausgewählte Aspekte in der Gebäude- und Energietechnik“, 19.01.2017; PG M+M, NL Dresden [6] Hübscher, K.: BIM aus Herstellersicht; tab 2/2017, S. 65–67 (www.tab.de/artikel/tab_BIM_aus_Herstellersicht_2740035.html)Jetzt Artikel freischalten:
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