Auslegung eines Leistungsverzeichnisses
Als eine umfangreiche Maßnahme abgewickelt wurde, war der Auftraggeber der Auffassung, der Auftragnehmer müsse noch bestimmte Arbeiten vornehmen; sie wären im Leistungsverzeichnis vorgesehen. Demgegenüber machte der Auftragnehmer geltend, er habe den Inhalt des Leistungsverzeichnisses nicht dahin verstanden und auch nicht so verstehen müssen, dass die fraglichen Arbeiten in dem Leistungsumfang des ihm erteilten Auftrags enthalten sein sollten.
Mit diesem Sachverhalt hat sich das Oberlandesgericht Koblenz im Urteil vom 12. April 2010 – 12 U 171/09 – befasst, das durch den Beschluss des...
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