Die HOAI kippt – und jetzt?

Aktuelles aus dem Baurecht

Am 4. Juli 2019 hat der EuGH den Rechtsstreit der Kommission mit der Bundesrepublik Deutschland dahin entschieden, dass die Bundesrepublik verpflichtet ist, die verbindlichen Mindest- und Höchstpreise in der HOAI unverzüglich aufzuheben. Das wird im Planungsbereich Konsequenzen haben. Sie werden in den nächsten Wochen und Monaten dazu vieles hören. Ein kleiner Kompass hier exklusiv vorab in der tab, damit Sie später nicht alles glauben (müssen), was Sie hören.

1. Die Zukunft

Das Urteil bedeutet, dass in den noch regulierten Bereichen die Preise freizugeben sind. Mindest- und Höchstsätze dürfte es in Kürze nicht mehr geben. Die Geltung eines Honorarsatzes für den Fall, dass die Parteien bei Auftragserteilung nichts anderes (schriftlich) vereinbaren, wäre weiterhin zulässig. Wie das künftig aussieht, ist letztlich eine Frage der Politik.

2. Die Vergangenheit

Interessant ist natürlich die Frage, wie sich das Urteil auf bestehende Vorgänge und Verträge auswirkt. Hier kann man aus dem komplizierten Zusammenspiel zwischen Europarecht und nationalem...

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