HOAI gilt auch bei Online-Angeboten
Mindestsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) dürfen auch bei Angeboten auf MyHammer Ausschreibungen nicht unterschritten werden. Das entschied das Hanseatische Oberlandesgericht und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hamburg. Mehr zum aktuellen Urteil des Hanseatischen Oberlandesgericht vom 27. Oktober 2010 (Az. 5 U 178/08) (www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_news/?id=1022 ).
Ähnliche Urteile sprachen das Landesgericht Osnabrück am 17. Juli 2007 (Az. 18 O 596/06) und das Oberlandesgericht Celle am 29. Oktober 2008 (Az. 13 U 86/09). Dazu...
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