BHKS bezieht Stellung zum EEWärmeG
Novelle ist ein Schritt in die richtige RichtungIn einer Stellungnahme zu der am 1. Mai 2011 in Kraft getretenen Novelle des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) bewertet der BHKS die künftig einzunehmende Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude als äußerst erfreulich. Positiv sei außerdem, dass nunmehr neben Wärme explizit auch die Erzeugung von Kälte aus erneuerbaren Energien begrifflich im Gesetz verankert wurde.
„An einigen Stellen weist das EEWärmeG allerdings noch Schwachstellen auf, die nachgebessert werden sollten“, erklärte BHKS-Hauptgeschäftsführer Günther Mertz. „Bisher ist lediglich die öffentliche Hand verpflichtet,...
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