Anforderungen an Planer, Ausführende und Betreiber
Zum 1. November 2020 tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Es fasst Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Damit ist ein wichtiger Schritt vollzogen, Gebäude künftig auf Grundlage eines einzigen Gesetzes planen, errichten und betreiben zu können.
„Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG)“, wie das GEG mit vollem Namen bezeichnet wird, dient der Umsetzung der Vorgaben des Europäischen...
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