Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung

Gas-Brennwert zum Nachrüsten

„Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ – oder kurz: EnSimiMaV – heißt die seit dem 1. Oktober 2022 geltende Pflicht, Gasheizanlagen von einem Fachmann prüfen zu lassen und seine Empfehlungen zur Heizungsoptimierung, sofern wirtschaftlich sinnvoll, umzusetzen. Die Verordnung betrifft aber nicht nur Immobilieneigentümer und Vermieter, sondern auch die Wirtschaft. Denn in § 4 definiert sie auch konkrete Pflichten von Unternehmen ab einem Energieverbrauch von 10 GWh pro Jahr. Bereits seit längerem sind Unternehmen durch das Gesetz über...

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