Rechtskonformer Einsatz von Elastomeren im Kontakt mit Trinkwasser

Bearbeitung der KTW-Bewertungsgrundlage

Hygienische Anforderungen an Elastomere und thermoplastische Elastomere im Kontakt mit Trinkwasser werden in den Regelungsbereich der Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien (KTW-BWGL) aufgenommen. Damit gelten sie in naher Zukunft verbindlich für Elastomere, TPE und daraus hergestellte Produkte.
 
Die Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach e.V. (figawa) und der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. (wdk) setzen sich seit Jahren für ihre Mitgliedsunternehmen für klare und umsetzbare Regelungen für Elastomere und thermoplastische Elastomere (TPE) im Kontakt mit Trinkwasser auf nationaler und europäischer Ebene ein.  
Die Trinkwasserversorgung in Deutschland und Europa kann nur mit qualitativ hochwertigen und hygienisch unbedenklichen Elastomerprodukten funktionieren. Die Unternehmen der deutschen Kautschukindustrie leisten mit ihren Dichtungen, Kompensatoren, Membranen, Behälterauskleidungen, Rohrinnenabdichtungen, Schläuchen und mit vielen anderen Produkten einen entscheidenden Beitrag für die Trinkwasserversorger und die Hausinstallation. Diese werden in entsprechenden Produkten der Mitgliedsunternehmen der figawa eingesetzt. Dieses Zusammenspiel der verschiedenen Produkte ist wesentlich für die sichere Trinkwasseranwendung für Verbraucher. Hierzu haben die europäische Kommission und der nationale deutsche Gesetzgeber verbindliche Regeln erstellt.
 
National wird derzeit die KTW-Bewertungsgrundlage (KTW-BWGL) sowie die Übergangsregelung zur Konformitätsbestätigung bearbeitet. Unter Beteiligung des Umweltbundesamtes organisierten daher figawa (https://figawa.org/themen/wasserversorgung-im-gebaeude/elastomere/) und wdk am 29. April 2021 eine Online-Veranstaltung für ihre Mitgliedsunternehmen, um offene Fragen zu hygienischen Anforderungen an Elastomere im Kontakt mit Trinkwasser im Rahmen der Überarbeitung der KTW-BWGL zu klären.  

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