Separate Energiekostenerfassung

Übergangsfrist endet zum 31. Dezember 2013

Die für die zentrale Warmwasserbereitung in Mehrfamilienhäusern benötigte Energiemenge muss spätestens ab dem 31. Dezember 2013 mit einem separaten Wärmezähler erfasst werden. Auf diese in der Heizkostenverordnung (HKVO) 2009 festgelegte Frist weist u.a. der Energiedienstleister ista (www.ista.de ) hin.

Grund für die Einbaupflicht ist die zunehmende Bedeutung der Warmwasserbereitung für den Gesamtenergieverbrauch von Gebäuden angesichts des sinkenden Heizenergieanteils. Mit dem Einsatz eines separaten Zählers sollen die Energiemenge für die Warmwasserbereitung sowie die entsprechenden Kosten exakt erfasst und dem Mieter gegenüber ausgewiesen werden. Der Gesetzgeber erhofft sich von der höheren Transparenz neben einer gerechteren Abrechnung vor allem ein verändertes Nutzerverhalten durch stärkere Anreize für einen sparsameren Energieeinsatz im Gebäudebestand.
 
Der nach § 9 HKVO vorgesehene zusätzliche Wärmezähler muss in der Speicherladeleitung zwischen dem Heizkessel und dem Warmwasserspeicher installiert werden. Die so erfasste Energiemenge wird vom Gesamtverbrauch abgezogen und die Differenz als Heizwärmeverbrauch betrachtet. Damit werden dem Letzteren einseitig sämtliche Anlagenverluste zugerechnet. Dies kann zu einer ungerechten Kostenverteilung führen, falls einzelne Mietparteien – etwa ein Gewerbebetrieb in einem Wohnhaus – über eine dezentrale Warmwasserbereitung verfügen. Fachleute raten daher dazu, nicht nur den Energieverbrauch für Warmwasser, sondern auch für die Heizung exakt zu erfassen.

„Wer sich für den Einbau eines zusätzlichen Wärmezählers für den Heizungskreis entscheidet, ermöglicht in jedem Fall eine präzise Abrechnung und vermeidet doppelten Installationsaufwand“, so Peter Ruwe, Geschäftsführer bei ista.

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