Neues EU-Regelungspaket

Mindesthygieneanforderungen für Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser werden harmonisiert

Nachdem im Januar 2021 die Neufassung der EU-Trinkwasserrichtlinie in Kraft getreten ist, wird diese nun um Regelungen ergänzt, die die Mindesthygieneanforderungen an Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser im gesamten EU-Binnenmarkt harmonisieren werden. Am 23. April wurde ein Regelungspaket bestehend aus sechs separaten Durchführungs- bzw. delegierten Rechtsakten im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Hierdurch wird ein weiterer entscheidender Schritt in Richtung einer EU-weiten Harmonisierung der Mindesthygieneanforderungen an Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser gemacht, heißt es vom Figawa.

Die neuen Regelungen der Mindesthygieneanforderungen betreffen nicht nur Produkthersteller, sondern auch Betreiber, Planer und ausführenden Betriebe.
Bild: Clipdealer

Die neuen Regelungen der Mindesthygieneanforderungen betreffen nicht nur Produkthersteller, sondern auch Betreiber, Planer und ausführenden Betriebe.
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Ab dem 31. Dezember 2026 werden demnach für Produkte, die für die Neuerrichtung oder Instandsetzung von Trinkwasserversorgungsanlagen verwendet werden, EU-weit strenge Hygieneanforderungen eingeführt. Für Produkte, die eine nationale Konformitätsbescheinigung haben, gibt es Übergangsfristen. Was für die Konsumenten und Verbraucher eine Stärkung des Gesundheitsschutzes bedeutet, heißt für die Hersteller der betroffenen Produkte eine erhebliche Umstellung im Hinblick auf Prüfanforderungen und Konformitätsbewertung zur Sicherstellung der Produktsicherheit.

Die neuen Anforderungen betreffen das komplette Spektrum an Produkten im Sanitär- bzw. Trinkwasserbereich wie bspw. Rohrleitungen, Ventile, Pumpen, Wasserzähler oder Armaturen. Sie beinhalten neben neuen Prüfanforderungen auch die verpflichtende Zertifizierung und Kennzeichnung der Produkte mit einem neu eingeführten und europaweit geltenden Zeichen. Die neuen Regelungen betreffen nicht nur Produkthersteller, sondern auch Betreiber, Planer und ausführenden Betriebe.

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