Anpassung der Kredithöchstbeträge zum 1. August 2024

KfW senkt Fördersummen für „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude“ (299)

Die KfW gibt bekannt, dass die Förderung für klimafreundliche Neubauten bei Nichtwohngebäuden gesenkt werden.
Bild: Clipdealer

Die KfW gibt bekannt, dass die Förderung für klimafreundliche Neubauten bei Nichtwohngebäuden gesenkt werden.
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Die KfW-Bankengruppe wird zum 1. August dieses Jahrs die Förderung für „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude“ (299) senken. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) werden die Förderhöchstbeträge reduziert. Die Anpassung bedeutet bei klimafreundlichen Nichtwohngebäuden ohne Qualitätssiegel eine maximale Fördersumme von 1.500 € pro m2 Nettogrundfläche (zuvor 2.000 €) – der Höchstsatz beträgt 7,5 Mio. € pro Vorhaben (zuvor 10 Mio. €). Klimafreundliche Nichtwohngebäude mit Qualitätssiegel erhalten eine maximale Fördersumme von 2.000 € pro m2 Nettogrundfläche (zuvor 3.000 €), wobei der Höchstsatz bei 10 Mio. € pro Vorhaben (zuvor 15 Mio. €) liegt. Trotz der Anpassungen werden laut KfW weiterhin im Rahmen der Höchstbeträge bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert. Das aktualisierte Merkblatt wird demnach voraussichtlich Mitte Juli 2024 im KfW-Partnerportal zur Verfügung gestellt.

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