Kälteorganisationen kritisieren geplanten Paragraf 71p im neuen GEG

Institutionen fordern ersatzlose Streichung


Bild: VDKF / BIV / ZVKKW / Bundesfachschule

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Die Organisationen Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV), der Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen (ZVKKW) und die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik begrüßen generell die Novellierung des GEG, kritisieren jedoch den Paragraf 71p. Daher haben sich die Institutionen in einem gemeinsamen Statement an die politischen Entscheidungsträger in Bund und Ländern gewandt.

Mit Paragraf 71p schafft sich die Bundesregierung die Möglichkeit, den Einsatz natürlicher (brennbarer) Kältemittel in Wärmepumpen per Rechtsverordnung vorzuschreiben. Der Paragraf 71p war erst im Kabinettsentwurf aufgetaucht, ohne dass im Vorfeld eine Stellungnahme von Verbänden möglich war. Die geplante Rechtsverordnung ignoriere die Tatsache, so die Organisationen, dass der geplante Wärmepumpenhochlauf in Deutschland ohne Wärmepumpenmodelle mit fluorierten Kältemitteln (F-Gasen) nicht gelingen kann, da es viele Anwendungen gibt, in denen brennbare Kältemittel aufgrund von Sicherheitsaspekten, örtlichen Gegebenheiten und Leistungsanforderungen nicht eingesetzt werden können.

Die Verwendung von Kältemitteln in der EU wird durch die geplante Novellierung der F-Gase-Verordnung aus Sicht der Kälteorganisationen schon in mehr als ausreichender Weise reguliert. Die darin formulierten Beschränkungen für den Einsatz von F-Gasen in Wärmepumpen gehen nach Ansicht der Institutionen bereits zu weit und gefährden den Ausbau von Wärmepumpen in der EU. Mit Paragraf 71p würde die Bundesregierung diese Situation und die F-Gase-Verordnung noch weiter verschärfen – eine Verordnung, die die Bundesregierung auf europäischer Ebene maßgeblich unterstützt hat.

VDKF, Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik, BIV und ZVKKW fordern Bundestag und Bundesrat deswegen dazu auf, den Paragraf 71p im GEG ersatzlos zu streichen, um hierdurch die Technologieoffenheit im Bereich der Kältemittel für Wärmepumpen zu wahren und den geplanten Wärmepumpenhochlauf in Deutschland zu ermöglichen.

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