Transformation des Vergaberechts

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat zur Umsetzung eines der zentralen Vorhaben des Koalitionsvertrages – der Vereinfachung, Professionalisierung, Digitalisierung und Beschleunigung der öffentlichen Vergabeverfahren – eine öffentliche Konsultation durchgeführt. In diesem Rahmen hat der BTGA im Interesse seiner Mitgliedsunternehmen zum Themenkreis „Stärkung der umwelt- und klimafreundlichen Beschaffung“ eine Stellungnahme abgegeben. Darin setzt sich der Verband dafür ein, dass umwelt- oder klimabezogene und soziale Anforderungen im Wesentlichen auf der Stufe der Leistungsbeschreibung berücksichtigt werden. Soweit sie leistungs- bzw. auftragsbezogen sind, müssen solche Anforderungen hier verortet werden, da die Ausschreibungsunterlagen eine Leistungsbeschreibung enthalten müssen, in der die Leistung hinsichtlich ihrer Art, Eigenschaft und Güte mit einem Kriterienkatalog charakterisiert ist.

Zwar können umwelt- oder klimabezogene und soziale Kriterien in begrenztem Umfang auch in Auftragserfüllungsklauseln aufgenommen oder bereits als Eignungsnachweis vom Bieter verlangt werden, sofern sie mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen und angemessen sind. In der Regel sollten sie aber Eingang in die Stufe der Leistungsbeschreibung finden. Auf jeden Fall sollten umwelt- oder klimabezogene und soziale Anforderungen möglichst frühzeitig im Vergabeverfahren bekanntgemacht und gewichtet werden, damit potenzielle Bieter die Möglichkeit haben, sich rechtzeitig darauf einzustellen.

Auftragsfremde „Zusatz“-Kriterien und politische Vorgaben gehören dagegen nicht ins Vergabeverfahren. Sie schaffen insbesondere für den Mittelstand unnötige Zugangshürden und konterkarieren die angestrebte Vereinfachung und Beschleunigung des Vergabeverfahrens.

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