Populäre Rechtsirrtümer am Bau – Teil 12

Eingriff in das Werk – Gewährleistung erloschen?

„Eingriff in das Werk – Gewährleistung erloschen?“ Diesen Spruch bekomme ich öfter zu hören, und zwar am Bau fast ausschließlich von den technischen Gewerken wie etwa Lüftung und MSR. Da herrscht die Auffassung, sich mit einer Mangelrüge gar nicht mehr befassen zu müssen, weil die Anlage „nachweislich“ von Dritten geändert (oder manchmal auch nur: gewartet) worden sei. Die Gewährleistung sei ja deswegen erloschen. In diesem Beitrag wollen wir dieser Überzeugung einmal nachgehen.

Hierzu ein typischer Fall

Der Auftragnehmer baut eine Lüftungsanlage mit Steuerung durch die GLT. Die Wartung beauftragt der Bauherr dem Auftragnehmer nicht. Ein anderes Unternehmen führt Wartungsarbeiten durch. Die Anlage wird auch durch Dritte teilweise verändert, weil der Bauherr mit bestimmten Funktionen unzufrieden ist. Nach drei Jahren rügt der Bauherr Mängel und fordert den Auftragnehmer zur Nachbesserung auf. Dieser lehnt ab: Durch die erfolgten Eingriffe in sein Werk habe er für die Funktion keine Verantwortung mehr, die Gewährleistung sei erloschen.

Wie ist die Rechtslage? – Bei einer...

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