Aus unerwartetem Grund
Haftung des Architekten für RechtsratArchitekten und Ingenieure sollen auch (bau-)rechtlich fit sein, wünschen sich die Bauherren. Mischt sich der Architekt aber zu tief in einen rechtlichen Streitfall, kann er wegen verbotener Rechtsdienstleistungen dem Bauherrn haftbar sein. Wie diese aktuelle Entscheidung des OLG Koblenz (Az. 3 U 2182/19) zeigt.
Sachverhalt
Der Bauherr eines Einfamilienhauses gerät mit einem Bauunternehmer noch vor Ausführung der Arbeiten in einen Streit über Termine und Fristen. Daraufhin rät der Architekt zur Kündigung. Der gekündigte Handwerker macht „entgangenen Gewinn“ in Höhe von rund 12.000 € geltend. Anwaltlich beraten einigt sich der Bauherr schließlich auf einen Betrag von rund 5.000 €. Diesen verlangt er nun von seinem Architekten zurück.
Entscheidung
Mit Erfolg! Das Landgericht gibt dem Bauherrn Recht, das Oberlandesgericht Koblenz führt mit dem Hinweisbeschluss aus, die Berufung im schriftlichen...
Jetzt Artikel freischalten:
tab DIGITAL
14 Tage kostenlos testen
2,49 € / Woche*
Fachwissen jederzeit und überall.
Greifen Sie auf exklusive PLUS-Artikel und das komplette Online-Archiv zu und lesen Sie tab bequem im E-Paper-Format. Das digitale Abo für alle, die flexibel bleiben möchten.
Ihre Vorteile:
- Exklusive tab-PLUS-Artikel
- 6 E-Paper für mobiles Lesen
- Online-Archivzugang
*129,48 € bei jährlicher Abrechnung inkl. MwSt.
tab KOMBI
4,99 € / Woche*
Das komplette tab-Erlebnis – digital & gedruckt.
Für alle, die Fachinformationen auf allen Kanälen nutzen möchten: Kombinieren Sie Print und Digital, profitieren Sie von unseren Fachforen und präsentieren Sie Ihr eigenes Projekt.
Ihre Vorteile:
- Exklusive tab-PLUS-Artikel
- 6 Print-Ausgaben pro Jahr
- E-Paper für mobiles lesen
- Teilnahme an einem Fachforum
- Online-Archivzugang
- Veröffentlichen eines Projekts
*259,48 € bei jährlicher Zahlung inkl. MwSt. & Versand
