Zwang zur Errichtung von Ladepunkten

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz

Das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG) ist am 25. März 2021 in Kraft getreten. Es legt Vorschriften für die Ladeinfrastruktur der Elektromobilität an zu errichtenden und bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden, gemischt genutzten Gebäuden und im Quartier fest. Der folgende Beitrag zeigt die Vorgaben für Nichtwohngebäude auf.

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)1 setzt einige der Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD, Energy Performance of Buildings Direktive) in der Änderungsfassung von 20182 um. Laut „Klimaschutzprogramm 2030“ zur Förderung des Umstiegs auf Elektrofahrzeuge sollen bis 2030 insgesamt 7 bis 10 Mio. Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen werden. Für den flächendeckenden Einsatz von Elektrofahrzeugen wird eine ausreichende Ladeinfrastruktur dringend benötigt.

Ziel des Gesetzes ist es, die Nutzung von Elektrofahrzeugen durch den...

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