Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz

Ladeinfrastruktur für Wohn- und Nichtwohngebäude

Am 5. März 2021 wurde das zuvor vom Bundestag beschlossene Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) vom Bundesrat bestätigt. Damit werden weitere Rahmenbedingungen für die Elektromobilität und die dazu notwendige Ladeinfrastruktur in und an Wohn- und Nichtwohngebäuden vorgegeben.

Dass es höchste Zeit wird, das Thema ernst zu nehmen, zeigen aktuelle Daten des Kraftfahrzeugbundesamtes für das abgelaufene Jahr 2020. So wurden mit 194.163 Neufahrzeugen über 200 % mehr an Elektro-PKW gegenüber dem Vorjahr neu zugelassen. Dazu kommen noch weitere über 527.864 Fahrzeuge mit Hybridantrieb...

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