Wohnungslüftungsplanung

Frischluft nach Programm

Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ist bei Neubauten und Wohngebäudesanierungen Pflicht. Anderenfalls drohen Feuchte- und Schimmelschäden. Eine ganze Reihe hierfür ausgelegter Software prüft die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen und hilft bei der Auslegung.

Energieeffiziente Gebäude stellen erhöhte Anforderungen an die Luftdichtigkeit von Gebäuden. Eine dichte Gebäude­hülle verhindert jedoch einen ausreichenden Luftaustausch, was zu mangelnder Luftqualität, einem Anstieg des Luftfeuchtegehalts und letztlich zu Schimmelpilzbildung führen kann. In Verbindung mit einem erhöhten Feuchteeintrag, bei gleichzeitig geringer Feuchtespeicherfähigkeit von Boden, Wand und Decke, können luftdichte Gebäudehüllen zu Schäden an der Bausubstanz führen. In der Folge kam und kommt es immer wieder zu Streit und juristischen Auseinandersetzungen zwischen Mietern und...
Energieeffiziente Gebäude stellen erhöhte Anforderungen an die Luftdichtigkeit von Gebäuden. Eine dichte Gebäude­hülle verhindert jedoch einen ausreichenden Luftaustausch, was zu mangelnder Luftqualität, einem Anstieg des Luftfeuchtegehalts und letztlich zu Schimmelpilzbildung führen kann. In Verbindung mit einem erhöhten Feuchteeintrag, bei gleichzeitig geringer Feuchtespeicherfähigkeit von Boden, Wand und Decke, können luftdichte Gebäudehüllen zu Schäden an der Bausubstanz führen. In der Folge kam und kommt es immer wieder zu Streit und juristischen Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern, Eigentümern und Planern. Bei konventionell über Fenster belüfteten Gebäuden ist eine Dauer-Kipplüftung weder aus energetischen noch aus versicherungsrechtlichen Gründen sinnvoll. Eine mehrmals tägliche Stoßlüftung ist zwar zweckmäßiger, für berufstätige Bewohner aber kaum praktikabel. Ausschließlich auf einer manuellen Fensterlüftung basierende Wohnungslüftungskonzepte sind deshalb häufig nicht ausreichend. Auch um möglichen Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen, sind geregelte Systeme zur Raumlüftung empfehlenswert.

Wann ist ein Lüftungskonzept erforderlich?

Ein Lüftungskonzept muss für neu zu errichtende oder zu modernisierende Gebäude mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen gemäß DIN 1946-6 erstellt werden. Liegt dieses nicht vor, haften Planer für spätere Feuchte- oder Schimmelschäden. Lüftungstechnisch relevant ist eine Modernisierung immer dann, wenn im bestehenden Ein- oder Mehrfamilienhaus mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster (Anzahl) ausgetauscht werden und im Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der Dachfläche abgedichtet wird. Ob überhaupt – und wenn ja – welche lüftungstechnische Maßnahme (LtM) erforderlich ist, lässt sich anhand der Raumlufttechnik-Normen DIN 1946-6 [1] und DIN 18017-3 [3] ermitteln. Die bereits im Mai bzw. September 2009 veröffentlichten Normen korrigieren in gewisser Weise die durch Forderungen nach einer höheren Luftdichtheit von Gebäuden entstandenen Probleme. Die DIN 1946-6 enthält neben dem LtM-Nachweis auch Regeln für die Belüftung von Wohngebäuden (Neubau und Renovierung), Festlegungen von Grenzwerten sowie Berechnungsmethoden für den notwendigen Luftaustausch, unter Berücksichtigung energetischer, bauphysikalischer, lüftungstechnischer sowie hygienischer Aspekte. Dabei unterscheidet das Regelwerk grundsätzlich zwischen einer freien und einer ventilatorgestützten Lüftung in vier Lüftungsstufen: die Grundlüftung zur Vermeidung von Feuchteschäden (FL), die reduzierte Lüftung (RL) für den hygienischen Mindeststandard, die Nennlüftung (NL) zur Gewährleistung hygienischer Erfordernisse und des Bautenschutzes bei normaler Nutzung sowie die Intensivlüftung (IL) für den Abbau von Lastspitzen. Während die Grundlüftung und die reduzierte Lüftung nutzerunabhängig funktionieren müssen, kann bei der Nenn- und Intensivlüftung der Nutzer in Form einer aktiven Fensterlüftung einbezogen werden. Erstellt werden kann das Lüftungskonzept z. B. vom Architekten, TGA-Ingenieur, vom Gebäude-Energieberater oder vom Lüftungsbauer. Da bei Instandsetzungs- oder Modernisierungs­maßnahmen nicht immer ein mit lüftungstechnischen Maßnahmen vertrauter Fachmann einbezogen wird, fällt diese Aufgabe häufig dem ausführenden Handwerker (Fensterbauer, Dachdecker etc.) zu. Deshalb wurde mit der DIN 1946-6, Beiblatt 2 [2] die Anwendung vereinfacht, so dass auch diese Handwerker Berechnungen anhand von Tabellen und Diagrammen durchführen können.

Software vereinfacht die Lüftungskonzeptplanung

Mit Programmen zur Erstellung von Lüftungskonzepten ermitteln Planer binnen weniger Minuten, ob lüftungstechnische Maßnahmen auf Grundlage der DIN 1946-6 notwendig sind. Ein Sonderfall sind fensterlose Räume, deren Belüftung nach den Vorgaben der DIN 18017-3 geplant werden muss. Die Software prüft, ob innerhalb eines Gebäudes der Luftvolumenstrom über Undichtigkeiten der Gebäudehülle (Infiltration) größer ist, als der für den Feuchteschutz notwendige Luftwechsel. Ist das nicht der Fall, sind lüftungstechnische Maßnahmen notwendig. Daraufhin muss festgelegt werden, wie der aus Sicht der Hygiene und des Bauschutzes notwendige Luftaustausch erfolgt, worauf das passende Lüftungssystem ausgewählt wird. Das kann eine freie Lüftung über eine Quer- oder Schachtlüftung sein. Bei erhöhten Anforderungen an die Energieeffizienz, die Raumluftqualität oder den Schallschutz kommt man jedoch um den Einbau von Lüftungstechnik nicht herum. Hier wird zwischen reinen Abluft-, reinen Zuluft- oder Zu- und Abluftsystemen unterschieden, wobei eine energiesparende Wärmerückgewinnung eine Zu- und Abluftanlage voraussetzt. Die Software berechnet die erforderlichen Anlagendaten und bemisst die Lüftungskomponenten des Lüftungssystems. Dazu gehört die Berechnung des hygienisch und bauphysikalisch notwendigen Gesamt-Außenluftvolumenstroms und der für die Dimensionierung der Lüftungskomponenten erforderlichen Auslegungsvolumenströme. Nach Wahl des passenden Systems werden die einzelnen Lüftungskomponenten ermittelt und aus einem integrierten Produktkatalog ausgewählt: Durchlässe für Außenluft, Zuluft, Abluft, Fortluft, Lüftungsschächte, Luftleitungen, Ventilatoren etc.

Aus den im Auslegungsteil ermittelten Daten wird eine Stückliste generiert, die Kostenkalkulationen und eine Datenübergabe an Ausschreibungsprogramme ermöglicht. Bei speziell für Installateure ausgelegten herstellerspezifischen Programmen beschleunigen Vorschlagslisten die Wahl der passenden Komponenten und die Angebotserstellung. Anhand rechtssicherer Musterbriefe und Gesprächsprotokolle kann der Planer seine Lüftungsempfehlungen dokumentieren und Entscheidung des Bauherrn festhalten. Anschauliche Präsentationsvorlagen und Diagramme unterstützen den Planer dabei, Bauherren über die Risiken luftdichter Wohnräume und die Vorteile lüftungstechnischer Maßnahmen aufzuklären, was angesichts der geringen Akzeptanz von Bauherren/Nutzern gegenüber lüftungstechnischen Maßnahmen hilfreich sein kann. Zusätzliche Rationalisierungsvorteile bieten in EnEV-, DIN V 18599-, TGA-CAD- oder andere Programme eingebundene Planungsmodule für lüftungstechnische Maßnahmen. Durch die Integration kann direkt auf alle schon erfassten Daten zugegriffen werden, z. B. auf die Raumdaten oder Heizlast-Berechnungen. Das verringert den Eingabeaufwand und mögliche Fehlerquellen. Ausgegeben werden die Ergebnisse wahlweise in papiersparender Tabellenform oder auf Formblättern gemäß DIN 1946-6. Diese bilden die Basis für eine detaillierte Auslegung und Planung von Lüftungskanalnetzen mithilfe entsprechender CAD-Software.

Was bietet der Markt …

Die deutsche Klima- und Lüftungsindustrie verzeichnet im Bereich der kontrollierten Wohnungslüftung beachtliche Wachstumsraten. So wurden beispielsweise 2013 über 8 % mehr Wohnungslüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung gegenüber dem Vorjahr verkauft. Dieser erhöhten Nachfrage wird nicht zuletzt seitens der Lüftungssystemhersteller mit entsprechenden Planungsprogrammen Rechnung getragen: Mehr als 20 Programme für die Lüftungskonzeptplanung und ‑berechnung gibt es inzwischen (siehe Produkt-/Anbieterliste im Info-Kasten). Sowohl die Konzeption als auch der Funktionsumfang der Lösungen ist ganz unterschiedlich: Die Palette reicht von kostenfreien herstellerspezifischen Planungs- und Ausschreibungsprogrammen von Lüftungssystem-Herstellern wie Helios, Maico oder Zehnder, bis hin zu kostenpflichtigen herstellerunabhängigen Planungsprogrammen als eigenständige Software oder als modularer Teil von EnEV- oder TGA-Softwarelösungen. Auch webbasierende Programme, respektive Applikationen (Apps) gibt es inzwischen: So bietet der Bundesverband für Wohnungslüftung e.V. mit der App „Lüftungskonzept“ ein plattformunabhängiges mobiles Werkzeug für die Prüfung der Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen nach DIN 1946-6. Die Firmen Helios und Zehnder bieten mit „KWL easyPlan“ bzw. „Comfoplan“ zwei Online-Programme für die Luftmengenberechnung nach DIN 1946-6, inklusive Ma­te­rial­ermitt­lung, Kostenberechnung und Angebotserstellung. Eine schon etwas ältere Übersicht des Fachverbands Gebäude-Klima (FGK) finden Sie hier: www.downloads.fgk.de/180_SR_21_Software_zur_Anwendung_von_Wohnungslueftung.pdf.

… und worauf sollte man achten?

Für welche Zielgruppe wurde die Software konzipiert? Diese Frage ist im Hinblick auf die Funktionsunterschiede zwischen Programmen für Planer und ausführende Betriebe wichtig.

Beim Gebäudetyp unterscheiden sich die meisten Programme dadurch, ob auch Nichtwohngebäude sowie frei definierbare Raumtypen berücksichtigt werden, die nicht in der DIN 1946-6 enthalten sind. Nicht alle Programme berechnen die unterschiedlichen Systemarten (frei, ventilatorgestützt, Quer-, Schachtlüftung, Abluft-, Zuluft-, Zu-/Abluftsysteme etc.). Das gilt insbesondere für produkt- bzw. herstellerspezifische Lösungen. Nicht alle Programme ermöglichen wahlweise die tabellarische, raumbuchorientierte oder grafische Eingabe. Während bei der Berechnung die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen sowie Luftvolumenströme berücksichtigt werden, gilt dies nicht für die Berechnung von Lüftungskomponenten oder frei wählbaren Lüftungsstufen. Auch bei den Betriebsstufen werden nur vereinzelt von der Norm abweichende Lüftungsstufen erfasst – etwa eine (Sommer-)Nachtlüftung bei extremer Sommerhitze.

Während bei den Regelwerken die DIN 1946-6 die Grundlage nahezu aller Planungsprogramme ist, gilt dies nicht für die DIN 18017-3 zur Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster.

So unterschiedlich wie die Möglichkeiten bei der Ausgabe sind – die Palette reicht von DIN-Formblättern, über Tabellen, Reports, Stücklisten, Grundrisspläne oder Schema­skizzen –, so unterschiedlich sind auch die Möglichkeiten des Datenim- und ‑exports. Ein Teil der Programme ermöglicht den zeitsparenden Datenimport aus EnEV- bzw. DIN-V-18599-Programmen. Beim Datenexport werden unterschiedliche Formate unterstützt, teilweise ist aber auch nur eine Druckausgabe möglich.

Die Preise für kostenpflichtige Programme liegen zwischen 100 und 800 €, je nach Konzept und Ausbaustufe.

Was ist noch wichtig?

Bei der Prüfung der Notwendigkeit einer lüftungstechnischen Maßnahme sollte z. B. eine erhöhte Feuchtebelastung berücksichtigt werden – etwa durch das umweltfreundliche konventionelle Trocknen der Wäsche ohne Wäschetrockner.

Ferner sollten die Abluftvolumenströme bei fensterlosen Bädern als erweitertes Lüftungskonzept in die Berechnung mit einfließen. Wichtig ist auch eine freie Wahl der Lüftungsstufe, damit man sie – abweichend von Normvorgaben – mit dem Bauherrn/Nutzer aus Gründen des Komforts, der Behaglichkeit oder eines individuellen Nutzungsprofils individuell vereinbaren kann.

Zudem sollte die Software von der Norm abweichende, aber in der Praxis häufig vorkommende Fälle berücksichtigen. Dazu gehören beispielsweise frei definierbare Raumtypen, in denen die notwendigen Außenluftvolumenströme individuell festgelegt werden können. Damit lassen sich auch Räume in die Berechnung einbeziehen, die nicht in der DIN 1946-6 enthalten sind – etwa Räume mit keiner oder einer besonders hohen Feuchtelast.

Schließlich sollte die Software auch Mischsysteme, d. h. unterschiedliche Lüftungssysteme in einem Gebäude, abbilden können. Dazu sollte ein Lüftungssystem pro Nutzungseinheit (Einfami­lien­haus, ein- oder mehrgeschossige Wohnung oder Raumgruppe etc.) getrennt zugeordnet werden können. Kombinierte Wohn- und Nichtwohnbereiche (z. B. Gewerberäume mit Wohnbereich) sollten an einer lüftungstechnischen Anlage angeschlossen und als Gesamtanlage berechnet werden können. Auch die heute übliche gemischte Raumnutzung verlangt einen über die DIN 1946-6 hinausgehenden Anwendungsbereich für die Bemessung lüftungstechnischer Komponenten. Deshalb sollte die Software gemischte Raumnutzungen, z. B. Wohnen, Essen und Küche in einem Raumverbund abbilden und in die Berechnung einbeziehen können. Gleichartige Nutzungseinheiten – etwa im Geschosswohnungsbau – sollten inklusive aller Parameter kopiert werden können, damit sich der Eingabeaufwand verringert.

Fazit: Software beugt Haftungsrisiken vor

Das Lüftungskonzept ist ein wesentlicher Bestandteil des Haustechnik- und Energiekonzeptes. Deshalb gehört es zwingend zum Verantwortungsbereich des Haustechnik-Fachplaners.

Programme zur Erstellung von Lüftungskonzepten vereinfachen und beschleunigen diese, geben mehr Planungssicherheit und beugen Haftungsrisiken vor. Außerdem sind Lüftungskonzepte besondere Leistungen, die man gesondert abrechnen und sich so zusätzliche Honorareinkünfte sichern kann.

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