Verbände fordern,
dass zugesagte Förderungen ausgezahlt werden

Sitz des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn
Bild: BAFA

Sitz des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn
Bild: BAFA
Für die Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ endete am 31. Dezember 2021 die Frist, beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Anträge zu stellen. Für viele der bewilligten Maßnahmen gilt, dass sie innerhalb von zwölf Monaten nach Erlass des Zuwendungsbescheids betriebsbereit umgesetzt werden sollen. Gravierende Probleme bei der Materialbeschaffung führten aber bei vielen Projekten zu Verzögerungen in der Produktion und somit zu Lieferverzögerungen. Der Krieg in der Ukraine und Coronamaßnahmen in Fernost verlängern die Lieferzeiten zusätzlich. Das führt dazu, dass einzelne der bewilligten Projekte nicht fristgerecht umgesetzt werden können.

Günther Mertz, noch in seiner Funktion als Hauptgeschäftsführer des BTGA und Geschäftsführer des FGK – Fachverband Gebäude-Klima und des Herstellerverbands Raumlufttechnische Geräte, bat deshalb das BAFA, eine realistisch angepasste Verlängerung der Ausführungsfristen anzusetzen und beantragte, Fristverlängerungen kulant zu erteilen. Das BAFA erklärte in seiner Antwort, dass eine Verlängerung der Realisierungszeiten grundsätzlich nur im Einzelfall möglich wäre und von den verfügbaren Haushaltsmitteln abhängig sei. Auch wies das BAFA darauf hin, dass das Programm als „Sofortmaßnahme zur Pandemiebekämpfung“ angelegt und deshalb auf kurzfristige Projektumsetzung zu setzen sei. Auf der Internetseite des BAFA ist zu lesen, dass der Zeitraum vor Ablauf der Umsetzungsfrist verlängert werden kann und Anträge auf Fristverlängerung nachvollziehbar und plausibel zu begründen sind. Bleibt nur zu hoffen, dass das BAFA im Sinne des Infektionsschutzes und im Sinne der Innenraumluftqualität in Kitas und Schulen alle Verlängerungsanträge bewilligt.

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