Personenzertifizierung von Sachverständigen

Qualität in der Berufsausübung

Was hat Sie dazu bewogen, sich bei EIPOSCERT zertifizieren zu lassen, obwohl Sie bereits öffentlich bestellt und vereidigt sind? 

Manfred Lippe: Bei mir war es einfach die persönliche Herausforderung ,mich trotz meines Alters und meiner sehr langen Erfahrung im baulichen und anlagentechnischen Brandschutz einer erneuten Kompetenzüberprüfung zu unterziehen.

Frank Möller: Ich wollte für mich einen weiteren unabhängigen Qualitätsnachweis über die besondere Sachkunde im Bereich des gebäudetechnischen Brandschutzes erlangen.

Herr Möller, inwiefern ist Ihre Zertifizierung ein weiterer, wichtiger Meilenstein in Ihrer beruflichen Tätigkeit im Brandschutz?

Frank Möller: Eine Zertifizierung zeigt meinen Kunden und Partnern auf, dass ich über eine besondere Sachkunde verfüge, meine Arbeit von einer akkreditierten Stelle fortlaufend überwacht wird und ich damit ein hohes Maß an Qualität und Zuverlässigkeit in meine tägliche Arbeit einbringen kann. Auch meine Zertifizierung im Bereich Fachplanung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675-2 hat mir in der Vergangenheit viele Vorteile verschafft. Dies erhoffe ich mir auch von der Zertifizierung als Sachverständiger für gebäudetechnischen Brandschutz.

Welche Kompetenzen brauchen Sachverständige in der Brandschutzbranche aus Ihrer Sicht?

Manfred Lippe: In unserer Praxis im Bereich des gebäudetechnischen Brandschutzes zeigt sich immer wieder, dass die baurechtlichen Anforderungen nicht ausreichend berücksichtigt werden und dadurch Kostenerhöhungen und terminliche Verzögerungen eine logische Folge sind. Die Probleme liegen dabei schon in der Brandschutzplanung mit nicht ausreichenden Kenntnissen für die speziellen brandschutztechnischen Projektanforderungen an die TGA-Planung. Daraus folgen u.a. auch eine Menge Folgefehler bis zur Fertigstellung. An dieser Schnittstelle brauchen wir eine besondere Sachverständigenkompetenz.

Auf welche Kriterien sollte man aus Ihrer Sicht bei einer Zertifizierungsstelle achten? 

Frank Möller: Wir haben uns für die Personenzertifizierung im gebäudetechnischen Brandschutz ganz gezielt eine akkreditierte Zertifizierungsstelle mit einem anforderungsgerechten akkreditierten Zertifizierungsprogramm ausgesucht, um eine qualifizierte Anerkennung unserer persönlichen Leistungen zu bekommen. Es hätte uns nicht ausgereicht, wenn nur das betreffende Institut akkreditiert ist. Im Rahmen der Prüfung haben wir Transparenz, Tiefe und Umfang der Kompetenzprüfungen als Qualitätskonzept von „Eiposcert“ kennengelernt. Diese Qualifizierungsrichtung kann von uns daher nur weiterempfohlen werden.

Da Sie beide auch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind: Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede hat die Zertifizierung im Vergleich zu einer öffentlichen Bestellung aus Ihrer Sicht?

Manfred Lippe: Die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger bei den Kammern verlangen neben dem technischen Fachwissen auch besondere Kenntnisse der gerichtlichen Beweisverfahren und die Eignung zur Durchführung von außergerichtlichen Schlichtungsverfahren. Die Personenzertifizierung hebt sehr stark auf die fachlichen Kompetenzen und Berufserfahrungen im Zertifizierungsgebiet ab. Beide Funktionen ergänzen sich ideal, auch in Bezug auf die Anerkennung im Markt.

Frank Möller: Die Zertifizierung ist für mich eine logische Ergänzung zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung aus fachlicher Sicht und weniger aus Sicht der gerichtlichen Aufgaben bei der Gutachtenerstellung.

Herr Lippe, Herr Möller, herzlichen Dank für das Gespräch!

Info

Kompetenznachweise von Bausachverständigen

Von einem Bausachverständigen wird erwartet, auf einem bestimmten Sachgebiet über ein hohes Maß an Fachkenntnissen und Fertigkeiten zu verfügen, um entstandene Probleme in ihrer ganzen Komplexität zu erkennen, Ursachen zu beschreiben und Lösungen zu erarbeiten oder aber genau diese Probleme von vornherein zu vermeiden. Sachverständige sind somit gezwungen, Zeit ihres Berufslebens fachlich auf dem Stand von Wissenschaft und Technik zu bleiben und damit ihre Kompetenz auf dem Sachgebiet zu erhalten oder zu erweitern.

Für einen sichtbaren Nachweis besonderer Kompetenz kann sorgen, wer sich einer externen Überprüfung durch unabhängige Stellen unterzieht. In Deutschland sind dies traditionell die etablierten und anerkannten Verfahren zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung und seit 2006 auch die Personenzertifizierung nach der international anerkannten Norm DIN EN ISO/IEC 17024. Damit stehen Sachverständigen nunmehr zwei Wege offen, die besondere Sach- und Fachkunde unter Beweis zu stellen.

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