Ladeinfrastruktur
Von A wie Anmeldung bis Z wie ZuschussDas Jahr 2020 war für viele das Jahr der Elektromobilität. So präsent wie nie zuvor reihten sich die Werbespots namhafter Automobilhersteller zur Vermarktung der nun reichweitenstärkeren und preiswerteren E-Modelle aneinander. Und das mit Erfolg: Laut einer Statistik des Kraftfahrbundesamts ist die Anzahl der Neu-Zulassungen für reine Elektro-Pkw im vergangenen Jahr um ca. 206 % gestiegen. Um diese wachsende Zahl an Elektroautos zuverlässig und bedarfsgerecht mit Strom versorgen zu können, will die Bundesregierung bis 2030 1 Mio. Ladepunkte im öffentlichen Raum installieren. Im privaten Sektor soll wiederum das seit November 2020 verfügbare KfW-Förderungsprogramm den Ausbau von Ladeinfrastruktur auf dem heimischen Gelände vorantreiben.
Aufgrund hoher technischer Anforderungen sowie rechtlicher Hürden zögern viele Eigentümer, Mieter und Vermieter aktuell allerdings noch häufig mit Investitionen in Ladeinfrastruktur. Doch auch hier hat sich im vergangenen Jahr einiges getan, Stichwort: Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). Grund genug, sich den Prozess der Planung und Installation von Ladesäulen und Wallboxen von A bis Z einmal genauer anzusehen.
Anmeldung, Genehmigung, Förderung
Beginnen wir mit dem rechtlichen Teil. Die gesetzliche Basis für die Errichtung von Lade- und Leitungsinfrastruktur bildet das neue...