Kommentar

Energetische Inspektion ist noch immer im ordnungsrechtlichen Vakuum

Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2007 ist die regelmäßige energetische Inspektion von Klimaanlagen mit einer Nennleistung über 12 kW verbindlich vorgeschrieben – also seit bereits rund 13 Jahren. Sechs Jahre später, im Jahr 2013, legte eine umfangreiche Studie offen, dass trotz der gesetzlichen Pflicht weniger als 3 % der Klimaanlagen in deutschen Nichtwohngebäuden energetisch inspiziert wurden. In einer Kleinen Anfrage musste die Bundesregierung eingestehen, dass auch in ihren Liegenschaften dieser ordnungsrechtlichen Vorgabe nur in sehr bescheidenem Maße...

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