Gebäudewende durch differenzierte steuerliche Förderung voranbringen
Im Oktober beschloss das Bundeskabinett den „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“. Der Beschluss ist im Bereich der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzplans 2030. Leider sollen lediglich Sanierungsmaßnahmen am selbstgenutzten Wohneigentum steuerlich gefördert werden.
Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA), der Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK) und der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e.V. (RLT-Herstellerverband) begrüßen die vorgesehenen...
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