Energiewende im Gebäudebereich

Bestenfalls halbherzig

Die neue Bundesregierung be­kennt sich laut Koalitionsvertrag zur Energieffizienz und be­zeichnet diese als „zweite Säule“ – neben erneuerbaren Ener­gien – für eine „nachhaltige Energiewende“. Im Widerspruch dazu steht, dass in letzter Minu­te konkrete Maßnahmen zur För­de­rung der Energieeffizienz im Gebäudebereich aus dem Koalitionsvertrag gestrichen wurden. Dazu sagt Günther Mertz, Haupt­geschäftsführer des BTGA: „Leider haben die Koalitionsparteien es versäumt, Erfolg versprechende Maßnahmen für eine Energiewende im Gebäudesektor festzuzurren. Das Bekenntnis zur Energieeffizienz kann daher bisher bestenfalls als halbherzig bezeichnet werden. Hier muss die neue Bundesregierung schnell nachbessern. Andernfalls rückt die Erreichung geltender Klimaschutzziele in weite Ferne. Ohne ein durchdachtes Maßnahmenpaket für Gebäudeenergieeffizienz ist die 40 %-ige Minderung der Treibhausgas-Emissionen bis 2020 genauso unrealistisch wie ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050.“ Diese beiden Ziele wurden im Koali­tions­vertrag bestätigt.

Tatsächlich entfallen rund 40 % der gesamten in Deutschland verbrauchten Energie auf Ge­bäude. Daher müsste genau hier die Energiepolitik der neuen Bundesregierung ansetzen, um den Energieverbrauch zu verringern. Entsprechend enthielt der Entwurf des Koalitionsvertrages noch eine klare Marschroute für die Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich, bevor diese Inhalte am Ende der Verhandlungen gestrichen wurden. Kassiert wurde die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen, die laut Entwurf über einen Zeitraum von fünf Jahren je eine 1 Mio. € pro Jahr umfassen sollte. Auch die im Rahmen der Koalitionsverhandlungen geplanten zusätzlichen 500 Mio.  € für den „Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz“ wurden gestrichen. Das Marktanreizprogramm (MAP) wird nunmehr nicht mehr aufgestockt, wie es vormals hieß, sondern nur noch verstetigt.

Laut Energie-Experten – nicht nur der Gebäudebranche – ist die geforderte steuerliche Förderung von energetischen Sanierun­gen weiterhin unverzichtbar, um die im Rahmen der Energiewende angestrebte Verdoppelung der Sanierungsrate auf 2 % zu erreichen.

Der Förderungsbedarf zeigt sich auch aufgrund des Abwärts­trends, den die Bauvolumen-Statistik für die energetische Sanierung im Verhältnis zum gesamten Hochbau aufzeigt. Demnach ist der Anteil der energetischen Sanierung am gesamten Bauvolumen im Hochbau innerhalb von drei Jahren von 22,50 % (2010) auf 20,24 % in 2012 gesunken (siehe Tabelle). Die Schere zwischen dem gesamten Bauvolumen im Hochbau und dem Bauvolumen der energetischen Sanierung geht insbesondere von 2011 auf 2012 auseinander. Während das Bauvolumen im Hochbau ins­gesamt um rund 2 % zunimmt, weist die Bauvolumen-Statistik bei energetischen Sanierungsmaßnahmen ein Minus von 3,3 % aus.

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