Energiesparmaßnahmen im Gebäudebestand
Es gibt noch viel zu tunEine repräsentative Stichprobenerhebung zu nachträglich durchgeführten Energiesparmaßnahmen im Wohngebäudebestand von Hannover zeigt die derzeitige Lage der umgesetzten und geplanten Energiesparmaßnahmen. Es wird deutlich, dass das Potential, Verbesserungen durchzuführen, groß ist.
Die Bundesregierung hat 2007 in Meseberg beschlossen, bezogen auf 1990 bis 2020 die CO2-Emissionen um bis zu 40 % zu senken [1]. Das ist ein anspruchsvolles Ziel. Allerdings weiß keiner, wo wir zurzeit genau stehen. In Heizspiegeln wird zwar festgestellt, dass der spezifische Heizenergieverbrauch kontinuierlich abnimmt, aber welche Energiesparmaßnahmen dem zugrunde liegen, ist unbekannt. Dabei wäre diese Informationen wichtig, um Klimaschutzmaßnahmen zielgerichtet forcieren zu können.
Datenerhebung der Wohngebäude in Hannover
1989 haben die Stadtwerke Hannover eine Studie über die zukünftige...
Die Bundesregierung hat 2007 in Meseberg beschlossen, bezogen auf 1990 bis 2020 die CO2-Emissionen um bis zu 40 % zu senken [1]. Das ist ein anspruchsvolles Ziel. Allerdings weiß keiner, wo wir zurzeit genau stehen. In Heizspiegeln wird zwar festgestellt, dass der spezifische Heizenergieverbrauch kontinuierlich abnimmt, aber welche Energiesparmaßnahmen dem zugrunde liegen, ist unbekannt. Dabei wäre diese Informationen wichtig, um Klimaschutzmaßnahmen zielgerichtet forcieren zu können.
Datenerhebung der Wohngebäude in Hannover
1989 haben die Stadtwerke Hannover eine Studie über die zukünftige Entwicklung des Raumwärmebedarfs in Hannover und Langenhagen in Auftrag gegeben (so genannte Arenha-Gertec-Studie) [2]. Im Rahmen dieser Untersuchung war eine repräsentative Stichprobenerhebung zu nachträglich durchgeführten Dämmmaßnahmen an Wohngebäuden durchgeführt worden – die erste repräsentative Untersuchung dieser Art bundesweit. 2007 hat die enercity Netzgesellschaft mbH (eNG) mit finanzieller Unterstützung des enercity-Fonds proKlima eine Wärmebedarfsstudie für Hannover beim Institut für Entwerfen und Konstruieren (IEK) von Prof. Dr.-Ing. Dirk Bohne an der Leibniz Universität Hannover in Auftrag gegeben. Ein wichtiger Baustein dieser Studie war eine repräsentative Stichprobenerhebung zu nachträglich durchgeführten Dämmmaßnahmen am Wohngebäudebestand. Wesentliche Frage war: Welche Energiesparmaßnahmen haben die Wohngebäudebesitzer bereits durchgeführt und welche Maßnahmen stehen mittelfristig noch aus? Hieraus ergeben sich für die Stadtwerke Hannover wichtige Hinweise auf die Entwicklung des zukünftigen Wärmebedarfs, was vor allem für den zukünftigen Netzausbau und die Optimierung von Gas- und Fernwärmeversorgung wichtig ist.
Die Stichprobenerhebung wurde von Februar bis Mai 2008 durchgeführt. Von 16 000 angeschriebenen Gebäudebesitzern antworteten 5156 mit verwertbaren Fragebögen (im Folgenden „Befragung A“ oder nur „A“ genannt). 22 Hausverwaltungen mit einem Gebäudebestand von 774 Wohngebäuden (im Folgenden „HV“ genannt) und acht Wohnungsunternehmen (im Folgenden “ArGeWo“ genannt) mit einem Gebäudebestand von rd. 4400 Gebäuden beteiligten sich ebenfalls an der Erhebung. Die Rücklaufquote lag insgesamt bei 17 % aller Wohngebäude in Hannover. Die Ergebnisse für alle Gebäudebesitzergruppen beider Studien – bezogen auf den Gebäudebestand bis 1977 – sind in Bild 1 ersichtlich.
Ergebnisse der Befragung
Bedingt durch die I. Ölpreiskrise wurden seit Mitte der 70er Jahre Energiesparmaßnahmen an Gebäuden durchgeführt. Im Vergleich zur Arenha-Gertec-Studie haben sich die Anteile der nachträglich durchgeführten Energiesparmaßnahmen an den einzelnen Bauteilen von 1990 bis Anfang 2008 i.e. verdoppelt. Die prioritäre Maßnahmenhäufigkeit an den Bauteilen in aufsteigender Reihenfolge ist damals wie heute: 1 : 2 : 3 : 6 – Keller : Wand : Dach : Fenster, mit unterschiedlichen Umsetzungsraten an Ein-/Zweifamilienhäusern (EZFH) und Mehrfamilienhäusern (MFH).
Die Tatsache, dass die Dämmung der Kellerdecke nur halb so häufig durchgeführt wurde wie die Außenwanddämmung, zeigt, dass für eine Investitionsentscheidung in Energiesparmaßnahmen nicht die Höhe der Kosten entscheidend ist, sondern eher irrationale Gründe, schließlich ist die Kellerdeckendämmung deutlich preiswerter als die Außenwanddämmung und müsste entsprechend häufiger umgesetzt werden. Mit Ausnahme der Fenster haben EZFH-Besitzer mehr Energiesparmaßnahmen an ihren Gebäuden durchgeführt als MFH-Besitzer (Bild 2). Ursache hierfür ist bekanntlich, dass EZFH-Besitzer Investor und Nutzer in einem sind, während in MFH der Besitzer investiert und der Mieter den Nutzen hat (Vermieter-Mieter-Dilemma).
Bei der detaillierten Analyse zeigten sich allerdings Unterschiede zwischen den einzelnen MFH-Besitzergruppen private Besitzer, Gebäude von Hausverwaltungen und Gebäude der ArGeWo (Bild 3).
Private MFH-Besitzer und ArGeWo haben i.e. in gleichem Umfang in nachträgliche Energiesparmaßnahmen investiert, während die Hausverwaltungen sowohl bei der Dachdämmung als auch bei der Außenwand- und vor allem bei der Kellerdeckendämmung dahinter zurückbleiben. Dies ist damit zu erklären, dass der Besitzer als potentieller Investor die Verwaltung – und damit auch die Initiative für Energiesparmaßnahmen – abgegeben hat, während der Verwalter nur auf Anforderung des Besitzers tätig wird.
Die Differenzierung der Maßnahmen nach Baualtersklassen zeigt bis 1968 ein recht einheitliches Bild (in Bild 4 beispielhaft für Ein-/Zweifamilienhäuser (EZFH) dargestellt). Es gibt offenbar keinen Gebäudebestand wie z. B. den der Gründerzeit, an dem aus denkmalpflegerischen Gründen keine Dämmmaßnahmen durchgeführt werden können – obwohl dies oft behauptet wird. Erst in den Beständen, die nach 1968 erbaut wurden, nehmen die Umsetzungsraten ab, was sich daraus erklärt, dass die neueren Gebäudebestände bereits bei der Erstellung energetisch besser gebaut wurden als die älteren und daher eine nachträgliche energetische Sanierung weniger sinnvoll erscheint.
Die Teilnehmer der Untersuchung waren auch nach dem Zeitraum der Umsetzung der Maßnahmen befragt worden. Danach haben sich seit Mitte der 70er Jahre bis heute die jährlichen Umsetzungsraten an allen Bauteilen mit Ausnahme der Fenster verdoppelt bis verdreifacht. Die Fenstererneuerung besteht aus zwei Wellen: die erste ist die Erneuerungswelle der alten einfachverglasten Fenster, die bis Mitte der 90er Jahre nahezu komplett ausgetauscht worden sind, überlagert von einer zweiten Welle, in der alte isolierverglaste Fenster gegen neue Fenster mit Wärmeschutzverglasung, teilweise sogar 3fach-Wärmeschutzverglasung ausgetauscht werden.
Die jährliche Umsetzungsrate liegt aktuell bei Außenwand und Kellerdecke immer noch deutlich unter der notwendigen jährlichen Sanierungsrate von Gebäuden von rd. 2 %/a (entsprechend einem 50-jährigen Sanierungszyklus für ein Gebäude). Lediglich bei Dach und Fenster liegt sie leicht darüber. Das heißt, dass bei einer umfassenden Sanierung von Gebäuden nicht alle Bauteile energetisch saniert werden. Hinzu kommt, dass einige Dämmmaßnahmen von einer umfassenden Gebäudesanierung unabhängig sind (z. B. Dämmung der Kellerdecke oder der obersten Geschossdecke), so dass eine höhere Sanierungsquote als 2 %/a durchaus zu erwarten ist.
Interessant ist auch der Vergleich der Umsetzungsraten mit der Ölpreisentwicklung auf dem Weltmarkt (Bild 6). Der Energiepreisverfall in den 90er Jahren hat offenbar nicht dazu geführt, dass die Umsetzungsraten gesunken sind – wie oft behauptet, sie sind vielmehr stabil geblieben. Der stärkste Anstieg ist seit den ständigen Energiepreiserhöhungen Anfang dieses Jahrzehnts zu verzeichnen. Hieraus lässt sich der Schluss ziehen, dass steigende Energiepreise die Investitionsbereitschaft in Dämmmaßnahmen verstärken, dass umgekehrt fallende Energiepreis aber nicht zu einem Abflachen der Aktivitäten führen.
Die Untersuchung der Dämmstoffstärken hat ergeben, dass sie sich in den letzten 30 Jahren verdoppelt haben (hier am Beispiel von Wärmedämmverbund-Systemen dargestellt). Auch hier zeigt sich eine erhebliche Dynamik (Bild 7).
Der Abgleich der Dämmstoffstärken mit den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen, der WSV und der EnEV zeigte, dass die durchschnittlichen Dämmstoffstärken seit Beginn der 80er Jahre an allen Bauteilen die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen erfüllen oder sogar leicht darüber liegen – entgegen den Behauptungen vieler Energieberater und Baufachleute wurden WSV und EnEV nicht flächendeckend unterlaufen. Auch bei den Heizungstechnologien zeigen sich erfreuliche Tendenzen. Der Anteil von Brennwerttechnologie bei Gasheizungen liegt in EZFH bei nahezu 50 % (Bild 8).
Bei MFH liegt der Anteil immerhin bei rund 30 %. Die Brennwerttechnologie setzt sich zunehmend durch. Die Gebäudebesitzer wurden auch über ihre zukünftigen Investitionspläne befragt. Sie wollen auch weiterhin Energiesparmaßnahmen durchführen: 3 bis 10 % der EZFH-Besitzer und 5 bis 10 % der MFH-Besitzer planen energiesparende Maßnahmen, noch einmal anderthalb mal so viele wollen sie „vielleicht“ durchführen (Bilder 9 und 10).
Sowohl die Maßnahmenprioritäten als auch die Umsetzungsraten sind bei beiden Gebäudebesitzergruppen ähnlich. Auch an den Heizungsanlagen sind entsprechende Maßnahmen geplant. An erster Stelle stehen die Brennererneuerung, die solare Warmwasserbereitung bei EZFH-Besitzern und die Erneuerung der Regelung. Offenbar haben Gebäudebesitzer erkannt, dass es nicht nur „die Heizung“ gibt, sondern dass sich auch einzelne Komponenten optimieren lassen (Bild 11).
Die Gebäudebesitzer wurden ebenso nach den Gründen und Hemmnissen für die Durchführung bzw. Nichtdurchführung von Energiesparmaßnahmen befragt (Bild 12).
Es ergab sich, dass Energiepreise, Umweltschutz und Wohnkomfort bei EZFH-Besitzern mit Abstand im Vordergrund stehen; bei MFH-Besitzern dominieren Wohnkomfort, Vermietbarkeit, Energiepreise und Umweltschutz, eine Mieterforderung nach energetischer Modernisierung („Mieter“) spielt kaum eine Rolle, finanzielle Aspekte wie Steuervergünstigungen und Fördermittel sind deutlich nachrangig.
Größte Hemmnisse für EZFH-Besitzer sind: fehlende Finanzmittel, kein Erneuerungsbedarf und die vermutete Unwirtschaftlichkeit von Maßnahmen, bei MFH-Besitzern dominieren die fehlenden Finanzmittel, die Skepsis gegenüber Energiesparmaßnahmen sowie der fehlende Erneuerungsbedarf und die Unwirtschaftlichkeit. Mieterwiderstand oder Unzumutbarkeit von Mieterhöhungen spielen fast keine Rolle (Bild 13).
Bei der Frage nach der erwarteten Hilfestellung stehen finanzielle Mittel und steuerliche Vergünstigungen weit im Vordergrund, während Planung aus einer Hand und persönliche Beratung eher nachrangig sind (Bild 14).
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Bewusstsein für Energiesparmaßnahmen und damit Investitionen in den Klimaschutz in den letzten 30 Jahren zugenommen und sich vor allem seit der Jahrtausendwende erheblich verstärkt hat, auch wenn die jährlichen Umsetzungsraten von Dämmmaßnahmen noch unterhalb der durchschnittlichen Sanierungsquote liegen. Gleichzeitig wird das energetische Sanierungspotential, d.h. die Möglichkeit, anlässlich einer Sanierung Bauteile auch konsequent energetisch zu optimieren, nicht ausgereizt. Handlungsbedarf besteht darin, dass an MFH weniger Energiesparmaßnahmen durchgeführt wurden als an EZFH, dass es innerhalb der unterschiedlichen MFH-Besitzergruppen vor allem einen Rückstand bei den von Hausverwaltungen verwalteten Gebäuden gibt, eine energetische Sanierungsstrategie ist insgesamt nicht erkennbar. Des Weiteren werden noch zu wenige Energiesparmaßnahmen pro Jahr durchgeführt, vor allem die Kellerdeckendämmung ist unterrepräsentiert. Die energetische Qualität lässt – gemessen an den bautechnischen Möglichkeiten – zu wünschen übrig, die Anforderungen der EnEV werden zwar im Schnitt leicht übererfüllt, die bautechnischen Grenzen aber nur selten erreicht. Die Wirtschaftlichkeit von energetischer Sanierung wird unterschätzt, was die Investitionsbereitschaft hemmt, gleichzeitig wird mehr Förderung und – nachrangig – mehr Beratung und fachliche Hilfestellung bei der energetischen Sanierung gewünscht.
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