Die Vornormenreihe DIN V 18599
Energetische Bewertung von Gebäuden – Teil 4

In einer zehnteiligen Serie, die in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR) entstand, erläutern Experten die Inhalte der DIN V
18599. Teil 4 der Vornorm beschreibt Dr. Jan de Boer, Fraunhofer-Institut für Bauphysik, Stuttgart.

Die DIN V 18 599-4 ermöglicht mit einem neu entwickelten Nachweisverfahren die Bewertung des Nutz- und Endenergiebedarfs für Beleuchtungszwecke. Berücksichtigt werden dabei die installierte Anschlussleistung des künstlichen Beleuchtungssystems, die Tages­lichtversorgung, Be­leuch­tungs­kontrollsysteme und die Nut­zungs­anforderungen. Der Gel­tungs­bereich umfasst aus­schließ­lich die Beleuchtung, die zur Erfüllung der Sehaufgabe in Nicht­wohngebäuden erforderlich ist; die dekorative Beleuchtung bleibt unberücksichtigt.

Die künstliche Beleuchtung wirkt als Wärmequelle in der thermischen Zonenbilanz. Die Wärme­gewinne fließen auf Basis einer monatlichen Bilanzierung in das in DIN V 18 599-2 beschriebene thermische Modell ein. Im Winter können die Wärmegewinne den Heizwärmebedarf reduzieren, im Sommer dagegen die Über­hit­zungsgefahr und damit den Energiebedarf für Kühlung vergrößern.

Das Verfahren umfasst die gegebenenfalls erforderliche weitere Unterteilung von Gebäudezonen in beleuchtungstechnische Be­rech­nungsbereiche. Bei Be­rech­nungs­bereichen, die an transpa­rente Fassaden grenzen, sind in Abhängigkeit von der Fassaden­geometrie die tageslichtversorg­ten Raumbereiche zu ermitteln.

Der Energiebedarf für Beleuchtungszwecke wird in jedem zu betrachtenden Berechnungsbereich als Produkt aus elektrischer Anschlussleistung (im Verfahren als elektrische Bewertungsleistung bezeichnet) und einer effektiven Betriebszeit der Kunstlichtanlage berechnet. Die elektrische Bewertungsleistung kann entweder über ein schnell anwendbares Tabellenverfahren, das im Wesentlichen über die Beleuchtungsart (direkt, direkt-indirekt, indirekt), den Lampen- und Vorschaltgerätetyp und den Einfluss der Raumgeometrie parametriert wird, oder über ein angepasstes Wirkungsgradverfahren ermittelt werden. Eine Fachplanung ist ebenfalls möglich.

Ausgehend von der Gesamtbetriebszeit der Beleuchtungsanlage berücksich­ti­gen die effektiven Betriebszeiten in den jeweils betrachteten Bereichen auch das energetische Ein­sparpotential aufgrund der Tageslichtnutzung und der eventuellen Abwesenheit der Nutzer.

Das Einsparpotential durch Tages­lichtnutzung geht mittels eines dreistufigen Verfahrens in die Be­wertung ein.

In der ersten Stufe wird die Tageslichtversorgung von Innenräumen klima- und lage­unabhängig über den Tageslichtquotienten für die Rohbauöffnung klassifiziert.

In der zweiten Stufe wird der lichttechnische Einfluss der Fassadenbauteile bewertet.

In der dritten Stufe wird die solcherart klassi­fi­zierte und bewertete Tageslichtversorgung mit monatlichen bzw. jährlichen klima-, orientierungs- und nutzungs­abhängigen Energiebedarfs­werten korreliert.

Das Bewertungsverfahren nach DIN V 18 599-4 differenziert zwischen tageslichtabhängigen und präsenzabhängigen Be­leuch­tungs­kontrollsystemen. In beiden Fällen wird das Einsparpotential (durch Tageslichtversorgung bzw. Abwesenheit) mit einem als Wirkungsgrad aufzufassenden Faktor gewichtet, der die Ausnutzung des jeweiligen Potentials durch die Beleuchtungskontrollsysteme beschreibt. Zudem wird zwischen manuellem Schalten und verschiedenen automatischen Beleuchtungskontrollarten bei der tageslichtabhängigen Kontrolle sowie zwischen „keiner“ und „automatischer“ Präsenzdetektion unterschieden.

Als Vornorm steht die DIN V 18 599 kontinuierlich auf dem Prüfstand. Bislang festgestellte Korrekturen und Änderungen an allen Teilen werden jetzt in dem separaten Teil DIN V 18 599-100 zu­sammengefasst und demnächst veröffentlicht.

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