Der Brandschutzsachverständige als Bauaufsichtsorgan

Oft werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens die Bauunterlagen für die Bereiche Brandschutz, Schallschutz, Tragwerksplanung und Wärmeschutz in Abhängigkeit vom Bauvorhaben nicht mehr von der Bauaufsichtsbehörde selbst überprüft. Dies übernehmen vom Bauherrn privat beauftragte Sachverständige. Insofern handelt es sich um eine eigentlich hoheitliche Prüftätigkeit, die auf die vertragliche Ebene zwischen Bauherren bzw. Antragsteller und dem prüfenden Sachverständigen verlagert wird.

Problematisch ist dabei in der Praxis vor allem die Frage, ob und inwieweit der Prüfsachverständige bei Nichteinhaltung von gesetzlichen Regelungen ermächtigt ist, über Abweichungen zu entscheiden. Dies wird in den gesetzlichen Vorschriften der Bundesländer uneinheitlich geregelt und sorgt daher schon seit längerem für Rechtsunsicherheit. Für Unsicherheit sorgt weiterhin die Frage, wie die Schnittstelle bei abweichungsbedürftigen Bauvorhaben zwischen der Prüfung der Bauaufsichtsbehörde über die Abweichung und die übrige Prüfung durch den privatrechtlich beauftragten Sachverständigen...

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