Haftung privater Sachverständiger gegenüber den ausführenden Unternehmen?
Der in den letzten Jahrzehnten viel propagierte „schlanke Staat“ und die hieraus resultierende Vereinfachung der Baugenehmigungsverfahren zieht oftmals Folgen Dinge nach sich, die gerade im Bereich der haftungsrechtlichen Folgen für die Beteiligten (vor allem privat hinzugezogener Sachverständiger) kaum eine Vereinfachung darstellen.
Überprüfung durch private Sachverständige im Baugenehmigungsverfahren
Tatsächlich erfolgt im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren gerade in den Bereichen Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz und Tragwerksplanung bereits seit vielen Jahren häufig keine materielle Überprüfung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Stattdessen wird die eigentlich hoheitliche Prüfung auf die private Ebene zulasten des Bauherrn verlagert. Dieser wird gesetzlich verpflichtet, sich einen privaten Vertragspartner zu suchen, der ihm als Sachverständiger die Übereinstimmung des beantragten Bauvorhabens z.B....
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