Beurteilung von Filterklassen am Beispiel alter F7-Filter

Den richtigen Filtereinsatz nach DIN-EN ISO 16890-1 wählen

Luftfilter und deren korrekte Handhabe in Bezug auf einen hygienisch einwandfreien Einsatz und Betrieb von Klima- und Lüftungsanlagen, haben in den vergangenen Monaten eine besondere Relevanz für die Gesundheit der Menschen in Gebäuden eingenommen. Gerade im Hinblick auf Viren, wie etwa das Sars-CoV-2 (Covid-19).

Sollen Viren aus der Luft gefiltert werden, muss dies nach den Grundsätzen einer Gefährdungsbeurteilung gut abgewogen werden. In diesen Fällen wären HEPA-Filter nach ISO 29463 und EN 822 unter besonderer Berücksichtigung der Leckage-Problematik einzusetzen.

Für die Klimatisierung und Raumluftbehandlung in normal genutzten Räumen sind in der Regel Filter nach der seit 2017 global geltenden DIN EN ISO 16890-1 ePM1 mit möglichst hohem Mindestabscheidegrad ausreichend. Oft kommen hier noch Filter mit der Bezeichnung F7 (nach alter DIN EN 779) zum Einsatz. In der Praxis stehen Betreiber immer wieder vor dem Problem, F7-Filter – nach der alten Norm – gegen mindestens gleichwertige Filter entsprechend der neuen Norm, zu tauschen. Denn die Definitionen der alten und neuen Norm sind unterschiedlich und nicht direkt vergleichbar.

In vielen Vergleichstabellen wird ein ePM 1 ≥ 5 0% als F7-Filter ausgeben, andere hingegen sehen einen ePM 2,5 ≥ xx % als gleichwertig an. „Grundsätzlich sollten“, so DFLW-Experte Alexander Schaaf (www.dflw.info), „F7-Filter durch vergleichbare, mindestens gleichwertige Filter ersetzt werden.“

Bei Betrachtung der Anforderungen nach VDI 3803, VDI 6022 sowie der DIN 1946-4 findet man informativ Zuordnungen der Filterklassen. In allen genannten Normen ist als Ersatz der Filterklasse F7 ein ePM 1- und nicht ein ePM 2,5 xx %-Filter angegeben. Somit ist eine eindeutige Zuordnung aus den Normen gegeben.

Vergleich der Prüfkriterien

Vergleicht man zusätzlich die Prüfkriterien, wird man feststellen, dass ein ePM 2,5 xx %-Filter die Anforderungen des Schutzziels einer früheren F7-Filterung nicht vollständig erreicht.

In der bis August 2017 gültigen DIN EN 779 wurde mit einem Prüfstaub mittlerer Partikelgröße von 0,4 μm gemessen. Danach musste ein F7-Filter einen Mindestwirkungsgrad von 35 % und nach Tabelle 1, bei der Enddruckdifferenz von 450 Pa, einen mittleren Wirkungsgrad von 80 bis 90 % aufweisen.

Nach der neuen DIN-EN ISO 16890-1 wird ein ePM 1-Filter mit einem Prüfstaub von 0,3 bis 1,0 μm beaufschlagt (Mittelwert 0,65 μm). Ein ePM 2,5-Filter mit einem Prüfstaub von 0,3 bis 3,0 μm (Mittelwert 1,65 μm).

Vergleicht man einen ePM 2,5-Filter zum bisherigen F7-Filter wird man feststellen, dass dieser mit 0,3 bis 3,0 μm Prüfstaub zu weit von der Anforderung der alten DIN EN 779 mit 0,4 μm Prüfstaub entfernt ist.

Folglich kann ein ePM 2,5 ≥ 80 %-Filter zwar Partikel von 0,3 bis 3,0 μm zu 80% zurückhalten, Partikel mit 0,3 bis 1,0 μm werden jedoch nur zu einen geringeren %-Anteil zurückgehalten. In der Regel < 50 %, sonst wäre er als ePM 1-Filter klassifiziert.

Wenn eine gesicherte Gleichwertigkeit gegeben sein soll, sollte beim Austausch eines alten F7-Filters ein Filter ePM 1 > 50 % eingesetzt werden. Unabhängig der Tatsache, dass nicht alle alten F7-Filter einen Abscheidegrad von > 50 % im PM1-Bereich erreichten.

Anforderungen an Filterklassen im Überblick (informativ):

DIN VDI 3803 Blatt 1:05-2020 (Kapitel 6.2.2): „anstelle F7 zukünftige Mindestanforderung ISO ePM1 ≥ 60 %“

VDI 6022:01-2018 (Kapitel 6.3.9.3): „Filterung der Zuluft (mindestens ePM1 ≥ 50 % für die letzte Filterstufe)“

DIN 1946-4:06-2018 (Kapitel 6.5.7.4): „1. Filterstufe ePM 1 ≥ 50 % (vormals F7)“

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