Das aktuelle Baurechtsurteil: Ingenieurhaftung
Ingenieurhaftung gegenüber Grundstückserwerbern
Was passiert, wenn ein Bauherr die Augen vor einer offenkundigen Gefahrenlage und den ihm bekannten Risiken verschließt? Er verstößt gegen seine eigenen Interessen.
Zum Fall
Eine Stadt beauftragt für die Baumaßnahme „Baureifmachung eines Gewerbegebiets“ einen Projektsteuerer als Ansprechpartner für die beteiligten Ingenieure und Unternehmer und ein Ingenieurbüro mit der Planung und Überwachung von Bodenverbesserungsarbeiten. In Ausführung der ihm beauftragten Leistungen erstellt das Ingenieurbüro u. a. eine Ausführungsplanung, die eine Bodenverdichtung durch das Verfahren „dynamische Intensivverdichtung“ vorsieht. Noch vor Beginn der eigentlichen Bodenverbesserungsarbeiten erhebt das mit der Ausführung beauftragte Unternehmen Bedenken wegen des...
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