CO2-Bepreisung: Relativ ausgewogene Verteilung auf Vermieter und Mieter

Techem Studie zur Neuregelung der CO2-Kosten

Anfang April hat sich die Bundesregierung auf die Neuregelung zur Verteilung der CO2-Bepreisungskosten zwischen Mietern und Vermietern geeinigt. Damit nimmt die Regierung nun auch Vermietende mehr in die Pflicht. Sie sollen bei den Heizkosten und der Warmwasseraufbereitung ab 2023 anteilig am CO2-Preis beteiligt werden – abhängig von der Klimafreundlichkeit des Gebäudes. Dafür ist ein Zehn-Stufenmodell vorgesehen: Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz übernehmen Vermieter 90 % und Mieter 10 % der CO2-Kosten. In den weiteren Stufen nimmt der Anteil für Vermietende ab.

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