Badgestaltung nach DIN 18040
Barrierefreie SanitärbereicheÖffentliche Einrichtungen und private Wohnbereiche so zu gestalten, dass Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder ältere Personen sich möglichst selbstständig und komfortabel darin bewegen können, ist angesichts des demographischen Wandels oberstes Ziel vorausschauender Planungsvorhaben. Die technischen Anforderungen an barrierefreies Bauen definieren seit Ende 2010 die neuen Normen DIN 18040 Teil 1 und 2. Insbesondere hinsichtlich der Konzeption, Ausführung und Ausstattung von Sanitärräumen und Badezimmern verbessert die Novellierung die Orientierung für Architekten, Planer und Bauingenieure in Sachen Barrierefreiheit erheblich.
Barrierefreiheit ist, da unsere Gesellschaft immer älter wird, längst kein Randgruppenthema mehr und bedeutet weitaus mehr als die rollstuhlgerechte Nutzung privater und öffentlicher Bereiche – Aspekte, die die neue Norm DIN 18 040 wegweisend aufgreift. Die zweigeteilte, vom Deutschen Institut für Normung veröffentlichte Neufassung ersetzt die bislang gültigen Normen für barrierefreies Bauen und Modernisieren.
Teil 1 gilt dabei für öffentlich zugängliche Gebäude und tritt an die Stelle der DIN 18 024-2, während Teil 2 für Wohnungen gilt und DIN 18 025 Teil 1 und 2 ersetzt. Wichtiger...
Barrierefreiheit ist, da unsere Gesellschaft immer älter wird, längst kein Randgruppenthema mehr und bedeutet weitaus mehr als die rollstuhlgerechte Nutzung privater und öffentlicher Bereiche – Aspekte, die die neue Norm DIN 18 040 wegweisend aufgreift. Die zweigeteilte, vom Deutschen Institut für Normung veröffentlichte Neufassung ersetzt die bislang gültigen Normen für barrierefreies Bauen und Modernisieren.
Teil 1 gilt dabei für öffentlich zugängliche Gebäude und tritt an die Stelle der DIN 18 024-2, während Teil 2 für Wohnungen gilt und DIN 18 025 Teil 1 und 2 ersetzt. Wichtiger Grundgedanke der neuen Norm: die Erkenntnis, dass Barrierefreiheit weit über rollstuhlgerechtes Bauen hinausgeht und altersgerechte Immobilien vielmehr den individuellen Wünschen und persönlichen Bedürfnissen der Bewohner gerecht werden müssen. Voraussetzung hierfür: nachhaltige Konzepte, die die verschiedenen Lebenszyklen des Menschen im Blick haben und bis ins Detail durchdacht sind. Was sich zunächst komplex anhört, lässt sich im Zuge einer vorausschauenden Planung mit den Vorgaben der neuen DIN konkret umsetzen.
Neue Kriterien für barrierefreie Bäder
Von Treppen, Rampen und Aufzügen über Küche und Essplatz bis hin zu Wohn- und Schlafraum – die neue Norm schafft in den unterschiedlichsten Bereichen privater und öffentlicher Gebäude Anforderungen für barrierefreies Bauen. Vor Allem für die zukunftssichere Konzeption und Gestaltung des Bades als bestimmendem Element in Bezug auf die Barrierefreiheit stellt die DIN 18 040 wertvolle Planungsempfehlungen zur Verfügung: „Barrierefreie Sanitärräume sind so zu gestalten, dass sie von Menschen mit motorischen Einschränkungen bzw. Rollstuhlnutzer als auch blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können.“ (Auszug aus der DIN Norm Beuth-Verlag). Wie dieser Auszug zeigt, erweitert die neue Norm die Anforderungen an barrierefreie Bäder erstmals in Hinblick auf Menschen mit sensorischen und kognitiven Einschränkungen. Sie formuliert neue Schutzziele für die Nutzer und wartet zudem mit Beispiellösungen auf, welche die Umsetzung der Vorgaben vor Ort erleichtern. Da ein Unterschied der Anforderungen zwischen „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“ definiert ist, sind die für Rollstuhlfahrer relevanten Vorgaben in Teil 2 der Norm übersichtlich mit einem „R“ gekennzeichnet. Solche Anforderungen beinhalten immer eine größere Bewegungsfläche – hier ist ein Bewegungsradius von 1,50 x 1,50 m anstelle der sonst ausreichenden 1,20 x 1,20 m erforderlich. Zulässig sind aber auch Überlagerungen der Bewegungsflächen.
Konkrete Maßnahmen
Um den Anforderungen der täglichen Praxis normgerecht nachzukommen, ist eine vorausschauende Planung des barrierefreien Sanitärraums notwendig. Dabei empfiehlt es sich, von vorneherein die Vorgaben der neuen DIN 18 040 zu erfüllen, um ein aufwändiges Nachrüsten zu vermeiden. Ganz gleich ob Neubau oder Modernisierung – von der Dusche bis zur Fliesenfarbe sind entsprechend der Novellierung zahlreiche Details zu beachten. Die folgenden Maßnahmen sorgen dafür, dass das Bad auf alle Eventualitäten vorbereitet ist:
Bei der Planung des WC-Bereichs ist entsprechend neuer ergonomischer Erkenntnisse darauf zu achten, dass eine Sitzhöhe von 46 bis 48 cm eingehalten wird – dies erleichtert das Setzen und Aufstehen deutlich. Um eine ausreichende Bewegungsfläche vor dem WC sicherzustellen, sollte die Beckenvorderkante zudem mindestens 70 cm von der rückwärtigen Wand entfernt sein. An der Zugangsseite sollten noch mindestens 90 cm Platz sein; an der gegenüberliegenden Seite sorgen mindestens 30 cm für ausreichend Bewegungsfreiheit für Hilfspersonen. Der lichte Abstand zwischen den Stützhaltegriffen muss 65 bis 70 cm betragen. Hier wurde auf die bisher starre Vorgabe von 70 cm verzichtet, so dass mehr Flexibilität bei der Auswahl von Produkten gegeben ist. Die Oberkante der Stützhaltegriffe muss 28 cm über der Sitzhöhe liegen. Günstig ist es dabei, wenn der Toilettenpapierhalter gleich im Stützgriff integriert ist. Außerdem sollten sich die Stützhaltegriffe mit wenig Kraftaufwand bedienen lassen. Für die Rückenstütze gilt ein Abstand von 55 cm hinter der Vorderkante des WC-Beckens. Der WC-Deckel allein ist als Stütze ungeeignet, allerdings ergibt sich bisweilen das Problem, dass der Spülauslöser durch eine Rückenstütze verdeckt wird.
In vielen Ländern sind Dusch-WCs schon Standard, denn sie verbessern die Lebensqualität deutlich. Bei der vorausschauenden Badplanung empfiehlt es sich daher, einen Elektroanschluss für ein späteres Nachrüsten in der Vorwandinstallation zu bedenken.
Ein unterfahrbarer Waschtisch mit einer maximalen Einbauhöhe von 80 cm sollte inzwischen zum Standard gehören. Bei der Konzeption des Waschtich-Bereichs ist weiterhin zu beachten, dass ein ausreichender Knie- und Fußfreiraum vorhanden ist. Einen Flachaufputz- bzw. Unterputzsiphon schreibt die neue Norm indes nicht mehr zwingend vor. Sollten sich bezüglich des Freiraums Probleme ergeben, ist es ratsam, den Durchlauferhitzer an einer anderen Position anzuordnen, um den Freiraumbereich für die Knie von mindestens 35 cm von Oberfläche-Fußboden (OFF) zu erreichen.
Die Waschtischtiefe sollte 55 cm betragen, für Handwaschbecken sind 45 cm ausreichend. Damit die Armaturen problemlos erreichbar sind, sollte ihr Abstand von der Vorderkante des Waschtisches nicht mehr als 40 cm betragen, ratsam ist zudem ein nach außen gewölbtes Waschbecken. Für die Armaturen kommen Einhebel- oder berührungslose Varianten in Frage, wobei letztere nur in Verbindung mit einer Temperaturbegrenzung eingesetzt werden dürfen. Um ein Verbrühen zu vermeiden, ist die Wassertemperatur an der Auslaufarmatur auf 45 °C zu begrenzen. Für sehbehinderte Menschen sind berührungslose Armaturen allerdings nicht zu empfehlen, da sie oft nicht erkannt werden und das Ertasten schwierig ist. Anstelle eines Kippspiegels empfiehlt die neue DIN einen Spiegel von maximal 1 m Länge, damit Rollstuhlfahrer ihre Wirbelsäule nicht zusätzlich beanspruchen müssen.
Damit Duschplätze mit Rollatoren oder Rollstühlen befahren werden können, müssen sie bodengleich angeordnet sein. Wenn dafür ein Niveauausgleich von maximal 2 cm erfolgen muss, empfiehlt es sich, diesen schräg auszubilden und dabei rutschhemmende Bodenbeläge gemäß R10 nach BGR 181 einzusetzen. Eine Nachrüstmöglichkeit für einen Duschklappsitz in Höhe von 46 bis 48 cm sollte berücksichtigt werden. Gleiches gilt für hochklappbare Stützgriffe, deren Oberkante 28 cm über der Sitzhöhe liegt. Die Fläche des Duschplatzes darf eine Neigung von maximal 2 % aufweisen und kann als Bewegungsfläche mit genutzt werden. Dafür muss sie mindestens 150 x 150 cm betragen. Die Bewegungsfläche zum Umsetzen auf den 45 cm tiefen Duschklapptisch orientiert sich – ebenso wie die Anordnung der Stützklappgriffe – an den Vorgaben für die Bewegungsfläche am WC. Die Handhabung der Ausstattungselemente sollte einfach sein und wenig Kraftaufwand erfordern. Eine Einhebel-Duscharmatur muss im Sitzen erreichbar sein, und zwar in 85 cm Höhe über OFF. Der Hebel sollte nach unten weisen, um die Verletzungsgefahr insbesondere von Blinden und Sehbehinderten zu minimieren.
Die Augen gelten als wichtigstes Sinnesorgan des Menschen. Nimmt die Sehfähigkeit stark ab, steigt gerade im Bad auf feuchten Fliesen und an harten Kanten die Verletzungsgefahr. Daher ist die optische Gestaltung von Fliesen und sanitären Anlagen ein wichtiger Aspekt in puncto Barrierefreiheit. Optisch wahrgenommen werden Helligkeit, Farbe, Form und Material. Für die Badgestaltung sind neben der Farbe und dem Reflexionsgrad der verwendeten Materialien vor allem die Helligkeitsunterschiede (Leuchtdichtekontraste) entscheidend. Wichtig sind dabei ausgewogene Helligkeitsunterschiede – also keine scharfen Schwarz-Weiß-Kontraste – die zur Ermüdung des Augenmuskels führen. (Hier ist auch die DIN 32 975 – visuelle Wahrnehmung mit einzubeziehen.)
Die Helligkeitsdifferenzierung kann Farbfehlsichtigkeiten wie die Rot-Grün-Schwäche kompensieren und ist hilfreich, wenn die Sehkraft einer Person auch von einer Brille nicht zu 100 % ausgeglichen wird. Generell sollten stets Fliesen gewählt werden, die sich farblich deutlich von der Sanitärkeramik unterscheiden. Leuchtdichtekontraste sind für jeden von Vorteil und daher immer zu berücksichtigen. Darüber hinaus gilt es, insbesondere wenn Bodenfliesen im Kleinformat eingesetzt werden, darauf zu achten, dass die Fugenfarbe nicht zu stark im Kontrast steht zur Fliese, weil sonst ein Flimmereffekt entsteht. Wenn Glastrennwände oder -türen zum Einsatz kommen, sind diese mit 80 mm breiten Streifen bei einer Höhe von 40 bis 70 cm sowie 1,20 bis 1,40 m zu kennzeichnen. Die Badezimmertür sollte von außen zu öffnen sein und nach außen aufschlagen.
Gerade für Hörgeschädigte und Gehörlose ist das Zwei-Sinne-Prinzip wichtig, demzufolge die Wahrnehmbarkeit über mehrere Wege sichergestellt sein sollte. Zum Beispiel empfiehlt sich ein Notrufknopf, um eine zusätzliche visuelle Wahrnehmung zu erreichen.
Novellierung versus Realisierbarkeit
Um dem demografischen Wandel gerecht zu werden, steht die Wohnungswirtschaft gemäß DIN 18 040 Teil 2 vor der Verpflichtung, ihren Bestand nachhaltig zu sanieren. Besonders in den Wohnungsbeständen der fünfziger bis achtziger Jahre ist dies allerdings nicht immer einfach, da in diesem Zeitraum sehr schnell und kostengünstig Wohnraum geschaffen wurde und die Bäder in Wohnungen von 50 bis 60 m² häufig schlauchförmig angeordnet sind. Hierdurch sind oft nur kleine Veränderungen möglich, wenn nicht gleich der Grundriss des Bades in einem aufwändigen Verfahren umgestaltet werden soll.
Ein weiteres Problem: Die Unterkonstruktion vieler Duschen ist nicht auf die bodengleiche Absenkung der Duschfläche ausgelegt und die Bodenkonstruktion oft zu niedrig für den Einbau einer bodengleichen Dusche. Hierfür gibt es zwar fertige Duschbodenelemente mit einer geringen Einbau- und Bodenablaufhöhe, der Umbau stellt aber nach wie vor eine Herausforderung dar. So können Untergründe aufgrund verschiedener Bauweisen aus ganz unterschiedlichen Baustoffen bestehen, wodurch das Fliesenlegen schnell zur Herausforderung wird. Hinzu kommt, dass zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Feuchtigkeit nötig sind, wenn z. B. die neue Dusche größer als die alte ist und dadurch Nässe in einem größeren Radius anfällt. Doch die Industrie hält auch für diese Probleme effiziente Lösungen bereit. Mit speziellen Unterbauelementen bietet beispielsweise die PCI Augsburg GmbH eine innovative Möglichkeit zur Herstellung bodengleicher, barrierefreier und rollstuhlbefahrbarer Duschanlagen, insbesondere für die Sanierung. Mit den Unterbauelementen vom Typ „PCI Pecibord“ lassen sich schnell und sicher bodenebene Duschbereiche in vielen verschiedenen Geometrien und Größen herstellen. Die so erstellten Bodenflächen halten große Gewichte aus und können somit auch von Rollstühlen problemlos befahren werden. Mit zahlreichen Formen und Formaten bieten die Unterbauelemente beste Voraussetzungen für den Einsatz bei unterschiedlichen Einbausituationen. „Neue technische Standards ermöglichen es uns in der Produktentwicklung immer mehr, hohen Komfort und technische Sicherheit mit ästhetischem Design zu verbinden“, erläutert Dr. Oliver Schippel, Leiter Produktmanagement bei PCI. Trotzdem lässt es sich in Bestandsbauten nicht immer vermeiden, dass ein Einbau nicht zu realisieren ist, da die Badgrundrissfläche dies nicht ermöglicht. Bei Neubauten stellen sich diese Probleme nicht, hier lassen sich alle Wohnungen von Beginn der Planungen an barrierefrei gestalten. Wobei rollstuhlgerechte Wohnungen nur einen Teil der Wohneinheiten ausmachen sollten, was je nach Landesbauordnung (LBO) auch vorgeschrieben ist. In Eigentumswohnungen kann das Bad auch gerne mal zur „Wellnessoase“ werden, wenn die Höhe der Baukosten nicht zur Diskussion steht.
Im Zuge vorausschauender Planungen empfiehlt es sich, in der Vorwandinstallation Stütz- und Haltegriffe in Bädern entsprechend der neuen Norm schon mit vorzusehen, auch wenn sie vom jeweiligen Nutzer zum jetzigen Zeitpunkt evtl. noch nicht benötigt werden. So lässt sich ein aufwendiges Nachrüsten in der Vorwandinstallation effizient vermeiden.
Attraktive Finanzierungsmöglichkeiten
Finanzierbar werden altersgerechte Umbauten in den eigenen vier Wänden unter anderem durch staatliche Förderungen. Das Auslaufen der Programme „Altersgerechtes Umbauen“ und „Zuschüsse“ der KfW Bankengruppe hatte noch 2011 heftige Kritik ausgelöst, so dass es seit April 2012 nun doch wieder das Programm „Altersgerechtes Umbauen“ gibt. Ergänzt wird dieses durch das Programm „Altersgerechtes Haus“. Während ersteres Einzelmaßnahmen wie z. B. die Modernisierung des Bades fördert, ist das zweite Programm als Komplettmaßnahme mit der Zielvorgabe eines vollständig barrierefreien oder barrierereduzierten Hauses zu sehen. Je nach Bundesland ist auch zu prüfen, ob Gelder von Kommunen für Wohnraumanpassungen zur Verfügung stehen. Wenn eine Pflegestufe vorliegt, können außerdem 2557 € bei der Pflegekasse durch den Mieter/Eigentümer beantragt werden.
Behelfslösungen
Die Zuschussvariante (Programm 455) wurde leider eingezogen. Dennoch lässt sich zumindest durch einige Hilfsmittel – etwa Haltestangen, Toilettenaufsatz oder kontrastreiche Gestaltung – eine Wohnwertverbesserung erzielen. Hier gilt insbesondere bei Planungen im Bestand: Eine Rücksprache mit den Bewohnern ist durchaus sinnvoll. So lässt sich beispielsweise die Positionierung von Haltegriffen entsprechend vorliegender körperlicher Beeinträchtigungen im Vorfeld festlegen, um den individuellen Anforderungen der Menschen gerecht zu werden.
Wenn es sich realisieren lässt, sollte die Tür nach außen aufschlagen, damit im Notfall schnelle Hilfe gewährt werden kann. Das Schloss sollte so konstruiert sein, dass es sich auch ohne Schlüssel, beispielsweise mit einer Münze, für den Notfall auch von außen öffnen lässt. Auch Raumspartüren können mehr Bewegungsfreiheit schaffen. Sind Schwellen baulich nicht zu entfernen, können auch Holzkeile einen Zutritt mit Rollatoren ermöglichen.
Fazit
Im Bereich der barrierefreien Badgestaltung schafft die neue DIN 18 040 wertvolle Planungsgrundlagen für Architekten, Planer und Bauingenieure. Erstmals werden Schutzziele formuliert und die Anforderungen von Menschen mit sensorischen und kognitiven Einschränkungen dokumentiert.
Nun gilt es, die Vorgaben bei der Bäderkonzeption möglichst von vorneherein zu beachten, um aufwendige Nachrüstungen auszuschließen. Nicht zuletzt ist eine barrierefreie Umwelt für 10 % der Bevölkerung zwingend erforderlich, für 40 % notwendig und für 100 % komfortabel.
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