BTGA-Position

Wir brauchen ein Energieministerium!

Das Energiekonzept der Bundesregierung gibt klare Vorgaben – Ziele und Fahrplan der Ener­gie­wende sind beschlossen. An deren Umset­zung sind alle Bereiche der Gesellschaft beteiligt. Die Herausforderung besteht jetzt darin, die Energiewende in die Praxis umzusetzen. Der Gebäudesektor mit den Bereichen Wohnungs- und Nichtwohnungsbau bei Neubau und Sanie­rung stellt den zentralen Schlüssel hier­zu dar. Etwa 40 % des gesamten Primärenergiebedarfs in der Bundesrepublik werden bekanntlich für Heizzwecke und zur Warmwasserbereitung auf­gewendet. Mehr als 21 TWh (End­energie) werden für die Küh­lung von Gebäuden benötigt. Dementspre­chend liegt gerade im Gebäudesektor ein giganti­sches Einsparpotential.

Um dieses Potential zu heben, muss die Bereit­schaft der Bürger zur Investition in energiespa­rende Technologien und energe­tische Sanie­rungsmaßnahmen vorhanden sein. Dieses setzt jedoch ein investitionsfreundliches Klima und nachhaltige Planungssicherheit voraus. Dazu benötigen wir dringend konsistente, in sich schlüssige gesetzliche Vorgaben und Regelun­gen, Kontinuität von begleitenden Programmen und unterstützenden Investitionsanreizen.

Was derzeit in der politischen Landschaft zu be­obachten ist, weißt jedoch weder Konsistenz noch Kontinuität auf. Die Inhalte gesetzlicher Grundlagen wie beispielsweise EEWärmeG, EDL-G, EnEG und EnEV, EEG oder KWKG sind nicht durchgängig aufeinander abgestimmt. Im Gegenteil, sie enthalten in manchen Bereichen sogar Anforderungen, die sich gegensätzlich auswirken und die Energiewende behindern. Förderprogramme werden aufgelegt und bekannt gemacht, dann aber kurzfristig wieder reduziert oder ganz eingestellt. Bald darauf wird verkündet, man wolle die Programme erneut auflegen, ohne jedoch Taten folgen zu lassen. Die Gesamtheit dieser Umstände führt zu einer deutlichen Zu­rückhaltung bei Gebäudeeigentümern in Sachen Investitionsentscheidung und blockiert damit die energetische Sanierung in entscheidender Weise.

Um die Einsparpotentiale heben zu können, muss die Planungssicherheit für den Eigentümer und den Investor bei allen Maßnahmen im Vor­dergrund stehen. Es ist notwendig, die gesetzge­berischen Vorgaben und die förderpolitischen Programme intensiv aufeinander abzustimmen und für beide langfristige Laufzeiten sicher zu stellen. Dem entgegen steht die Vertretung der Partikularinteressen von derzeit sechs verschie­denen, in die Umsetzung der Energiewende ein­gebundenen Bundesministerien. Bau- und Finanzministerium, Umwelt- und Wirtschaftsmi­nisterium sowie Verbraucherschutz- und Justiz­ministerium rangeln um Kompetenzen und be­hindern sich gegenseitig bei der gesetzgeberi­schen und finanztechnischen Gestaltung der Energiewende.

Abhilfe von diesem Dilemma muss die Koordina­tion aller Maßnahmen und Programme durch eine zentrale Stelle auf Bundesebene schaffen. Die einzig richtige Lösung ist ein Energieministe­rium, das mit allen erforderlichen Kompetenzen ausgestattet ist, die zur Erfüllung der verantwor­tungsvollen Aufgabe notwendig sind. Es muss die zentrale Steuerung der Energiewende in den Sektoren Energie, Industrie, Handel, Verkehr und Gebäude übernehmen. Die Forderung nach ei­nem Energieministerium ist nicht neu und wurde nicht zuletzt von zahlreichen Bundestagsabge­ordneten formuliert. Diese Forderung wird vom BTGA Bundesindustrieverband Technische Ge­bäudeausrüstung ausdrücklich unterstützt. Er sieht darin ein wichtiges und wirkungsvolles In­strument, die Ziele der Energiewende (doch noch) zu erreichen.

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