Mehrhonorar wegen verlängerter Bauzeit?

Ein Urteil stellt klar, wann Ingenieure bei Bauzeitver- längerungen zusätzliches Honorar verlangen können

Verlängert sich die Bauzeit eines Projekts, kann dies für Architekten und Ingenieure erheblichen Mehraufwand verursachen. Ein zusätzliches Honorar entsteht aber nicht schon deshalb, weil das Projekt tatsächlich länger dauert. Doch wann wird aus einer Bauzeitüberschreitung ein durchsetzbarer Mehrvergütungsanspruch? Welche vertraglichen Festlegungen sind dafür entscheidend – und können abgestimmte Termin- oder Bauablaufpläne bereits ausreichen? Ein aktueller Fall zeigt, an welchen Details sich die Frage nach zusätzlichem Honorar entscheiden kann.

Sachverhalt

Die Klägerin, eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) aus Architekten und Ingenieuren, war mit Generalplanungsleistungen einschließlich Bauüberwachung beauftragt. Wegen erheblicher Bauzeitüberschreitungen verlangte sie zusätzliches Honorar. Der Vertrag sah eine Mehrvergütung vor, wenn sich die festgelegte Bauzeit aus vom Planer nicht zu vertretenden Gründen wesentlich verlängert und hierdurch erheblicher Mehraufwand entsteht. Das Landgericht wies die Klage ab, weil es bereits an einer verbindlich festgelegten Bauzeit fehlte.

Hiergegen wendete sich die Klägerin mit ihrer Berufung. Sie...

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