Gebäudemodernisierungsgesetz: Bundesrat schafft Planungssicherheit

Frank Ernst, Geschäftsführer der TGA-Repräsentanz Berlin.
Bild: Kristian Barthen

Frank Ernst, Geschäftsführer der TGA-Repräsentanz Berlin.
Bild: Kristian Barthen
Der Bundesrat hat entschieden, zum Gebäudemodernisierungsgesetz den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Dazu erklärte Frank Ernst, Geschäftsführer der TGA-Repräsentanz Berlin:

„Die Entscheidung des Bundesrates, zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen, schafft für die Unternehmen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) endlich die dringend benötigte Planungs-sicherheit. Nach jahrelangen politischen und öffentlichen Debatten über das sogenannte Heizungsgesetz sowie die Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie besteht nun die Chance, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen ihre Investitions- und Modernisierungsentscheidungen auf einer verlässlichen gesetzlichen Grundlage treffen können.

Positiv bewerten die TGA-Repräsentanz Berlin und die sie tragenden Verbände die im Gebäudemodernisierungsgesetz verankerte stärkere Technologieoffenheit gegenüber den bisherigen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes. Besonders erfreulich ist, dass eine der zentralen Forderungen der TGA-Repräsentanz im parlamentarischen Verfahren berücksichtigt wurde: die Aufnahme Raumlufttechnischer Anlagen mit Wärmerückgewinnung als Erfüllungsoption. Damit eröffnen sich mehr Spielräume für praxistaugliche und wirtschaftliche Lösungen bei der Gebäudemodernisierung. Die Mitgliedsunternehmen der TGA-Verbände verfügen über das notwendige Know-how und die technische Expertise, um die gesetzlichen Anforderungen fachgerecht und effizient umzusetzen.

Technologieoffenheit und wirksamer Klimaschutz schließen sich nicht aus. Entscheidend ist, dass die gesetzlichen Vorgaben auch zukünftig einen verlässlichen Beitrag zur CO2-Minderung im Gebäudesektor leisten. Mit Sorge sehen wir deshalb die Abkehr von der bisherigen 65-%-Vorgabe für den Einsatz Erneuerbarer Energien beim Heizungstausch. Diese Regelung war bislang ein zentrales Instrument zur CO2-Minderung im Gebäudesektor. Die Abschaffung der 65-%-Regelung stellt jedoch keine Vereinfachung dar, wenn an ihre Stelle neue komplizierte Regelungen treten. Nach unserer Einschätzung wird die im Gesetz vorgesehene Ausgestaltung der so genannten Bio-Treppe voraussichtlich keinen vergleichbaren Beitrag zum Erreichen der Klimaziele leisten. Nun kommt es darauf an, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz den angekündigten gerichtlichen Überprüfungen standhält. Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und der Klimaschutz brauchen jetzt vor allem eines: dauerhafte Rechtssicherheit. Weitere Jahre politischer und rechtlicher Unsicherheit würden Investitionen bremsen, den Klima-schutz verzögern und das Vertrauen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen weiter belasten. Das kann sich Deutschland nicht leisten.“

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