BTGA-Seminare: Qualifizierung für die Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Der BTGA bietet in Zusammenarbeit mit dem FGK – Fachverband Gebäude-Klima e. V. die letzten Termine seiner erfolgreiche Seminarreihe zur Energetischen Inspektion von Klimaanlagen nach §§ 74-78 Gebäudeenergiegesetz (GEG) für das Jahr 2025 an:

Frankfurt am Main, 24. bis 25. September 2025,

online, 10. bis 11. Dezember 2025.

Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, Inhouse-Seminare durchzuführen. Die als Bestandteil des Seminars ausgehändigten Arbeitshilfen haben einen Marktwert von über 450 €. Weitere Informationen und das Anmeldeformular für die Seminare finden Sie unter www.btga.de > Seminare+Termine > Seminarreihen > Energetische Inspektion von Klimaanlagen.

Die erfolgreiche Teilnahme wird bei Nachweis der entsprechenden beruflichen Vorbildung durch ein Zertifikat der Bundesprüfstelle Technische Gebäudeausrüstung e.V. bescheinigt. Stimmen die Seminarteilnehmer zu, werden Name, Titel und Kontaktdaten auf der Internet-Seite des BTGA und des FGK veröffentlicht.

Der Inhalt des Seminars ist auf die in § 77 GEG genannten Fachleute ausgerichtet. Das sind insbesondere Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in den Fachrichtungen „Versorgungstechnik“ oder „Technische Gebäudeausrüstung“, die über mindestens ein Jahr Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen verfügen. Eine mindestens dreijährige Berufserfahrung ist bei anderen Fachrichtungen gefordert, beispielsweise für den Maschinenbau, für die Elektrotechnik, die Verfahrenstechnik und für das Bauingenieurwesen mit einem Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Versorgungstechnik oder der Technischen Gebäudeausrüstung. Eine Energetische Inspektion kann ebenfalls von einem Meister oder einem staatlich anerkannten bzw. geprüften Techniker der einschlägigen Fachrichtungen durchgeführt werden.

Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW müssen alle zehn Jahre energetisch inspiziert werden.
Bild: ja / BTGA e. V.

Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW müssen alle zehn Jahre energetisch inspiziert werden.
Bild: ja / BTGA e. V.

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