Betrieb von Lüftungs- und Klimaanlagen

Gemeinsame Verbändeempfehlung für den Betrieb von Lüftungs- und Klimaanlagen während der Covid-19-Pandemie

Betreiber von Lüftungs- bzw. Klimaanlagen werden in diesen Tagen oft mit der Frage konfrontiert, ob das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) übertragen wird. Nach aktuellem Kenntnisstand werden Corona-Viren durch Tröpfcheninfektion verbreitet. Eine Übertragung von CoronaViren über Lüftungs- bzw. Klimaanlagen kann deshalb nahezu ausgeschlossen werden. Über die Außenluft- und Zuluftleitungen können aufgrund der eingebauten Filter keine Tröpfchen, die das Corona-Virus enthalten könnten, in die Räume eingetragen werden.  
Der BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V., der FGK – Fachverband Gebäude-Klima e.V. und der RLT-Herstellerverband – Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e.V. haben auf Basis des aktuellen Kenntnisstandes die gemeinsame Empfehlung „Betrieb Raumlufttechnischer Anlagen unter den Randbedingungen der aktuellen Covid-19-Pandemie“ erarbeitet. Grundsätzlich wird empfohlen, Räume mit einem möglichst hohen Außenluftanteil zu lüften. Daher ergeben  sich u.a. folgende Empfehlungen für den Betrieb der Lüftungs- bzw. Klimaanlagen:

- RLT-Anlagen mit Außenluft nicht abschalten; Außenluftvolumenströme nicht reduzieren, sondern möglichst erhöhen.

- Umluftanteile, soweit in den Anlagen vorhanden, zugunsten der Außenluftanteile reduzieren.

- Betriebszeiten der Anlagen gegebenenfalls vor und nach der regulären Nutzungszeit verlängern.

- Überströmung zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten nach Möglichkeit minimieren. -

Wenn möglich Filter mit höherem Abscheidegrad verwenden.

- Luftfeuchtigkeit nicht unter 35 % halten, möglichst über 40 %.

- Wartung der Anlagen sicherstellen und Leckagen minimieren.  
Sekundärluftgeräte (Ventilatorkonvektoren, Induktionsgeräte, Split-Geräte) sind nur im jeweiligen einzelnen Raum wirksam und übertragen keine Keime in andere Räume.

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