Wie lassen sich smarte Gebäude bewerten?

Der Smart Readiness Indicator (SRI): Methodik, Nutzen und rechtliche Einordnung in Deutschland

Mit dem Smart Readiness Indicator (SRI) führt die Europäische Union im Rahmen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ein einheitliches Bewertungssystem für die Intelligenzfähigkeit von Gebäuden ein. Für große Nichtwohngebäude soll der SRI künftig verpflichtend werden. Den hierfür erforderlichen Rechtsakt will die Europäische Kommission bis Ende Juni 2027 erlassen. Doch wie wird die „Smart Readiness“ eines Gebäudes konkret ermittelt – und was lässt sich aus dem Ergebnis für Planung, Betrieb und Modernisierung ableiten? Der Beitrag erläutert Methodik, Bewertungskriterien und die rechtliche Einordnung des SRI in Deutschland.

Vom politischen Auftrag zum Bewertungssystem

Der SRI wurde 2018 mit der EPBD gefordert. Er bewertet, inwieweit ein Gebäude mithilfe von Gebäudeautomation sowie Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) in der Lage ist, seinen Betrieb an die Bedürfnisse der Nutzer und des Energienetzes anzupassen und gleichzeitig seine Energieeffizienz zu verbessern. Während die Anwendung zunächst freiwillig war, schafft die Neufassung der EPBD von 2024 die Grundlage für eine verpflichtende Einführung des SRI für große Nichtwohngebäude mit einer effektiven Nennleistung für Heizanlagen, Klimaanlagen,...

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