Korrekte Dämmung von Rohrleitungen
Mit der am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen EnEV 2014 steigen die Effizienzanforderungen für Neubauten ab 2016 um 25 % des zulässigen Jahresprimärenergiebedarfs. Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll sich um durchschnittlich 20 % reduzieren. Für bestehende Gebäude sieht die neue EnEV dagegen weder verschärfte Einsparregeln noch neue Nachrüstpflichten vor. Auch die Anforderungen zur Dämmung von Rohrleitungen wurden ohne wesentliche Änderungen übernommen. Damit wird es auch keine Verschärfung des Dämmniveaus für Kälteverteilungsleitungen raumlufttechnischer Anlagen geben. Für eine effiziente Reduzierung der Wärmeverluste dieser energieintensiven Anlagen hätten jedoch größere Dämmdicken vorgeschrieben werden müssen.
In ihrer letzten ordentlichen Sitzung hat die Bundesregierung am 16. Oktober 2013 die neue Energieeinsparverordnung mit den vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen verabschiedet. Nur fünf Tage zuvor hatte der Bundesrat der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung mit zahlreichen Auflagen zugestimmt. Am 21. November 2013 wurde die Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit hat die EnEV 2014 das Rechtsetzungsverfahren durchlaufen. Seit dem 1. Mai 2014 gelten nun die neuen Vorgaben für die Energieeffizienz von Gebäuden.
Die EnEV...
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