Dipl.-Ing. Henning Schulz kommentiert

Die EnEV bittet um Ihre Mithilfe!

Nicht erst mit Inkrafttreten der novellierten Energieeinsparverordnung am 1. Mai 2014 sehen sich alle am Bau Beteiligten, insbesondere natürlich Bauherren, Architekten und Fachplaner der technischen Gebäudeausrüstung, einer besonderen Herausforderung gegenüber. Wichtiger denn je ist für sie die Frage, an welchem energetischen Anforderungsniveau sie sich orientieren sollen.

Mit dem Inkrafttreten der neuen EnEV hat sich an den Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz nur marginal etwas geändert. Es bleibt vorerst dabei, dass das in der Anlage zur EnEV beschriebene Referenzgebäude den technisch notwendigen Standard zur Erfüllung der EnEV darstellt. Ob damit auch das EEWärmeG erfüllt ist, hängt weiterhin vom tatsächlich zu errichtenden Gebäude ab.

Für Neubauten gelten ab dem 1. Januar 2016 aber dann verschärfte Vorgaben. Die Anforderungen an den zulässigen Höchstwert des Jahresprimärenergiebedarfs verschärfen sich um einmalig 25 % gegenüber heute. Da die im...

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