Unwirtschaftliche Klimaanlage

Eine Ingenieurleistung ist regelmäßig mangelhaft, wenn sie funk­tions­untauglich ist. Ebenso kann ein Mangel vorliegen, wenn zwar die Planung technisch funktionstauglich ist, aber die geschulde­te ­Optimierung der Nutzbarkeit nicht erreicht wird; maßgebend für die Beurteilung sind die Ziele des Bauherrn. Andererseits wird die optimale Planungslösung grundsätzlich nicht geschuldet.

Auf diese Grundsätze kam es an, als ein Ingenieur auf Schadensersatz in Anspruch genommen wurde. Nach Auffassung des Auftraggebers litt die Planungsleitung des Ingenieurs an einem Sachmangel. Jedoch hatte der...

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