Sikla und der BTGA
erneuern Haftungs­übernahmevereinbarung

Der BTGA und die Sikla GmbH, einer der führenden Spezialisten von Montage- und Befestigungssystemen, haben ihre seit 20 Jahren geltende Haftungsübernahmevereinbarung erneuert und erweitert. Mit der Vereinbarung geht Sikla – seit Anfang 2013 Fördermitglied des BTGA – über die gesetzliche Mängelhaftung hinaus. Sofern die Montage nach den Regeln der Technik erfolgt, sichert Sikla den Mitgliedern der BTGA-Organisation vertraglich geregelte Ersatzansprüche bei eventuell auftretenden Produktmängeln zu. Die Vereinbarung erstreckt sich auf von der Sikla GmbH gelieferte Montagesysteme, Rohrverbinder,...

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