Saint-Gobain und BTGA erneuern
Haftungsübernahmevereinbarung

Der BTGA und die Saint-Gobain Pam Building Deutschland GmbH haben ihre seit 18 Jahren bestehende Haftungs-übernahmevereinbarung aktualisiert und verlängert. Damit bleibt für die Mitglieder der BTGA-Organisation der umfassende Schutz dieser Vereinbarung weiterhin bestehen. Saint-Gobain bietet mit der Haftungsübernahmevereinbarung einen erweiterten Schutz über die gesetzliche Mängelhaftung hinaus: Sofern die Montage nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt, gewährt Saint-Gobain den Mitgliedern der BTGA-Organisation vertraglich geregelte Ersatzansprüche bei eventuell auftretenden...

Der BTGA und die Saint-Gobain Pam Building Deutschland GmbH haben ihre seit 18 Jahren bestehende Haftungs-übernahmevereinbarung aktualisiert und verlängert. Damit bleibt für die Mitglieder der BTGA-Organisation der umfassende Schutz dieser Vereinbarung weiterhin bestehen. Saint-Gobain bietet mit der Haftungsübernahmevereinbarung einen erweiterten Schutz über die gesetzliche Mängelhaftung hinaus: Sofern die Montage nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt, gewährt Saint-Gobain den Mitgliedern der BTGA-Organisation vertraglich geregelte Ersatzansprüche bei eventuell auftretenden Produktmängeln. Die Vereinbarung gilt für alle Produkte, die von der Haftungsübernahmevereinbarung erfasst sind.

Hersteller, die eine Haftungs-übernahmevereinbarung mit dem BTGA abschließen, stehen in besonderem Maße zur Qualität ihrer Produkte: Im Falle eines Mangels hat das ausführende Unternehmen einen direkten Anspruch auf Ersatz gegenüber dem Hersteller. Diese direkte Einbindung der Hersteller in den Prozess der Schadensabwicklung bietet allen Beteiligten ein hohes Maß an Sicherheit und Praktikabilität. Darüber hinaus gewährt der Hersteller die Ersatzansprüche, wenn das ausführende Unternehmen diese innerhalb von fünf Jahren nach der Abnahme der Werkleistung geltend macht – und das unabhängig von der gesetzlichen Verjährungsfrist zwischen Auftraggeber und ausführendem Unternehmen.

Der BTGA hat bereits mit zahlreichen Herstellern und Lieferanten der TGA-Branche solche Haftungsübernahmevereinbarungen abgeschlossen. Eine aktuelle Übersicht der Gewährleistungspartner des BTGA finden Sie unter www.btga.de > Der BTGA > Partner Haftungs­übernahmevereinbarung.

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 10/2014

Sikla und der BTGA erneuern Haftungs­übernahmevereinbarung

Der BTGA und die Sikla GmbH, einer der führenden Spezialisten von Montage- und Befestigungssystemen, haben ihre seit 20 Jahren geltende Haftungsübernahmevereinbarung erneuert und erweitert. Mit der...

mehr
Ausgabe 06/2010

BHKS aktualisiert Haftungsübernahmevereinbarung mit Grünbeck GmbH

Die 1949 gegründete Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH mit Sitz in Höchstädt a. d. Donau fertigt und vertreibt Produkte der Wasseraufbereitung. Unter die mit Wir­kung zum 1. April 2010...

mehr

Saint-Gobain HES wird zu Saint-Gobain Pam Building

Umfirmierung seit Beginn des Jahres

Nachdem das „Pam Building“ Logo schon seit Anfang 2022 den Auftritt des Unternehmens Saint-Gobain HES prägt, folgte zum 01. Januar 2023 der letzte Schritt in der Neupositionierung: die Umfirmierung...

mehr
Ausgabe 03/2010

BHKS schließt Haftungsübernahmevereinbarung mit Grundfos ab

Der BHKS hat mit der Grundfos GmbH eine Haftungsübernahmevereinbarung abgeschlossen. Die Vereinbarung bezieht sich auf alle von Grundfos gelieferten, geregelten Heizungsum­wälzpumpen der...

mehr