Hygieneinspektionen für mehr Sicherheit

Für die Durchführung von Hygieneinspektionen in raumlufttechnischen Anlagen nach VDI 6022 hat das Fachinstitut Gebäude-Klima e.V. (FGK) einen Leitfaden herausgegeben. Zudem haben sich die Mitglieder des FGK per Ehrenkodex dazu verpflichtet, sich an die vom Institut herausgegebenen Empfehlungen und Leitlinien zu halten; so auch die Gesec Hygiene + Instandhaltung GmbH (www.gesa.de), die seit fast zehn Jahren Hygieneinspektionen für raumlufttechnische Anlagen in Verwaltungen, Industrieunternehmen, öffentlichen Einrichtungen, Krankenhäusern und der Gastronomie anbietet .

Anlass für das Vorgehen war die Tatsache, dass die VDI 6022 bei der Umsetzung an manchen Stellen variables Handeln zulässt. Dies führt in der Praxis dazu, dass Spielräume ausgenutzt werden und sich die Inspektionen verschiedener Dienstleister hinsicht­lich ihrer Qualität zum Teil deutlich unterscheiden.

Erstinspektion

Bei der Erstinspektion der Anlage sollten die Orte für die Pro­ben­entnahme, sowohl für Hygiene­kontrollen durch qualifiziertes Personal vor Ort als auch für alle weiteren Hygieneinspektionen, die von Fachpersonal durchgeführt werden müssen, dauerhaft markiert werden. Zusätzlich gilt es zu prüfen, ob alle Anforderungen hinsichtlich Planung, Fertigung und Ausführung der Anlage erfüllt werden. Bei Hy­giene­inspektionen legt die VDI 6022 die Abstände abhängig von der Art der RLT-Anlage fest. Die Inspektionen bestehen aus der so genannten „Erweiterten Sichtprüfung“, „Mikrobiologischen Unter­suchungen“ sowie der „Dokumentation“.

Erweiterte Sichtprüfung

Die „Erweiterte Sichtprüfung“ umfasst die Besichtigung der RLT-Anlage hinsichtlich Hygienemängel wie Verschmutzung, Rostbildung oder Kalkablagerungen. Schritt für Schritt wird dabei im Leitfaden erarbeitet, was an den einzelnen Komponenten einer raumlufttechnischen Anlage bei einer Hygieneinspektion zu untersuchen ist. Beispielsweise muss die Kondensatauffang­wanne im Heiz- und Kühlregister korrosionsbeständig sein. Dieses ist vom Hygieneinspektor zu prüfen. Bei den Luftleitungen wird angegeben, dass flexible Leitungen auf ein Mindestmaß zu beschrän­ken sind. Auch hier muss der Hygieneinspektor im Mängelfall eine Änderung der
Anlage verlangen. So sind für jedes Bauteil der raumlufttechnischen Anlage alle Elemente aufgeführt, die inspiziert werden müssen. Dazu gehören die Außen- und Fortluftdurchlässe, die Kammerzentralen und Gerätegehäuse, die Luftfilter, Luftbefeuchter, das Heiz- und Kühlregister, Wärmetauscher zur Wärmerückgewinnung, Ventilatoren, Luftleitungen, Schalldämpfer, alle Luftdurchlässe, sowie der Kühlturm. Geht der Hygiene­inspektor vor Ort anhand des Leitfadens vor, sollten keine Details übersehen werden.

Mikrobiologische
Untersuchungen

Die „Mikrobiologischen Untersuchungen“ gelten der Bestimmung von Gesamtkoloniezahl, Legionellen, Pseudomonaden so­wie Pilzen und Hefen.

Untersucht wird sowohl die durch die Anlage strömende Luft, als auch das Umlaufwasser von Luftbefeuchteranlagen und Rückkühlwasser.

Mittels Abklatschplatten werden Oberflächenproben entnommen. Anhand zweier Anlagenzeichnungen zeigt der Leitfaden, welche mikrobiologischen Untersuchungen an welchem Bauteil durchzuführen sind.

Mehrere Tabellen geben Auskunft, ab welcher Keimzahl Grenzwerte überschritten werden.

Dokumentation

Die Orte der Probenentnahme sind bereits bei der Hygiene-Erst­inspektion festzulegen und dauerhaft zu markieren. Die Ergebnisse der Untersuchungen müssen dem Nutzer der Anlage mitgeteilt werden.

Klare Richtlinien und ein hohes Maß an Transparenz sollen so für mehr Sicherheit und eine Verbesserung des Klimas in Räumen verschiedenster Art sorgen. Über alle wesentlichen Aspekte für die Dokumentation informiert der Leitfaden ebenfalls.

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