Gute Aussichten für Contractoren
Mehr Energieeffizienz durch BHKW-EinsatzIn der heutigen und auch in der zukünftigen Diskussion der deutschen Klimapolitik geht es im Besonderen um zwei tragende Säulen: den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel. Ein Ziel des Bundesumweltministeriums ist die Umstellung auf eine nachhaltige, klimaschonende und langfristig sichere Energieversorgung, um dieses umzusetzen. Das soll durch Senkung des Energieverbrauchs und den Ausbau Erneuerbarer Energien erreicht werden.
Die Umstellung auf eine nachhaltige, klimaschonende und sichere Energieversorgung soll in zweierlei Hinsicht erfolgen. Zum einen soll der generelle Energieverbrauch gesenkt werden. So können in privaten Haushalten durch verbesserte Energieeffizienz zwischen 200 und 1000 €/a gespart werden, z. B. durch den Einsatz von Energiesparlampen, den Austausch alter Elektrogeräte gegen sparsame Neugeräte, neue Wärmeerzeuger und eine verbesserte Wärmedämmung von Gebäuden. Zum anderen soll der Ausbau von Erneuerbaren Energien konsequent durchgeführt werden. Die Bundesregierung hat im Integrierten Energie-...
Die Umstellung auf eine nachhaltige, klimaschonende und sichere Energieversorgung soll in zweierlei Hinsicht erfolgen. Zum einen soll der generelle Energieverbrauch gesenkt werden. So können in privaten Haushalten durch verbesserte Energieeffizienz zwischen 200 und 1000 €/a gespart werden, z. B. durch den Einsatz von Energiesparlampen, den Austausch alter Elektrogeräte gegen sparsame Neugeräte, neue Wärmeerzeuger und eine verbesserte Wärmedämmung von Gebäuden. Zum anderen soll der Ausbau von Erneuerbaren Energien konsequent durchgeführt werden. Die Bundesregierung hat im Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IKEP) einen Schwerpunkt für die klimaschonende Energieversorgung auf die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gelegt.
Gerade in heißen Zeiten – wie im zurückliegenden Sommer 2009 – wird mehr Strom nachgefragt, der z. B. für den Betrieb von Ventilatoren und Klimaanlagen notwendig ist. Der Bedarf an Energie zur Kühlung und Klimatisierung wird tendenziell steigen. Eine dezentrale Energieerzeugung und ein nachhaltiger Energiemix mit Erneuerbaren Energien erhöht die langfristige Versorgungssicherheit.
Gute Lösungen dafür bieten Blockheizkraftwerke (BHKW). Durch den Einsatz von BHKW entstehen ökologische wie auch wirtschaftliche Vorteile. Die Dezentralisierung gewährleistet eine verbrauchernahe Stromerzeugung mit kurzen Bauzeiten und einer raschen Anpassung an neue Technologien. Im Gegensatz zu Großkraftwerken können BHKW mit einer geringeren Kapitalintensität sowie als sichere Investition realisiert werden, da der Strom- und Wärmebedarf langfristig gegeben ist.
Anders als bei konventionellen Kraftwerken, bei denen zwischen 45 und 70 % der Energie zur Stromerzeugung fast immer als Abwärme verloren geht, erhöht sich die Brennstoffausnutzung bei KWK-Anlagen auf bis zu 90 %, wenn die gesamte Wärmemenge, z. B. für Heizzwecke und Warmwasserbereitstellung, genutzt werden kann. Hier liegt der Vorteil bei der gleichzeitigen Nutzung von Strom und Wärme, da der Energieeinsatz gesenkt und damit der Ausstoß von CO2 verringert wird.
Gesetzliche Rahmenbedingungen für KWK-Projekte
Das von der Bundesregierung im August 2007 beschlossene Integrierte Energie- und Klimaprogramm (IKEP) umfasst im Wesentlichen 29 Maßnahmen, um die europäischen Vorgaben in Bezug auf Klimaschutz, Energieeffizienz und den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Rahmen des nationalen Rechts zu realisieren. Zum Jahresanfang 2009 sind neue bzw. novellierte Gesetze und Verordnungen in Kraft getreten, durch die die IKEP-Maßnahmen in der Praxis umgesetzt, und dessen gesteckte Ziele erreicht werden sollen. Die neuen Regelungen haben Auswirkungen auf die gesamte Energiebranche.
Ein erklärtes Ziel des IKEP ist, dass der Anteil des erzeugten Stroms aus KWK an der jährlichen Gesamtstromerzeugung in Deutschland bis 2020 auf 25 % verdoppelt werden soll.
Grundlage der neuen Rahmenbedingungen ist das im Oktober 2008 novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Neu darin ist, dass auch Anlagen über 2 MW Leistung gefördert werden. Die Förderung erfolgt gestaffelt nach Leistungsanteilen. Bis 50 kW erhält der Betreiber 5,11 ct/kWh, über 50 kW bis 2 MW 2,1 ct/kWh und über 2 MW beträgt die Förderung 1,5 ct/kWh. Die Dauer der Zuschlagszahlung beträgt bei Anlagen mit einer Leistung bis 50 kWel zehn Jahre und ab 50 kWel sechs Jahre, wobei hier die Vollbenutzungsstunden auf 30 000 h begrenzt sind. Bei der Belieferung des produzierenden Gewerbes gelten verkürzte Zuschlagszeiträume von vier Jahren, ebenfalls mit einer Beschränkung bis 30 000 Vollbenutzungsstunden bei Anlagen ab 50 kWel.
Bemerkenswert ist, dass die bisherige Förderung durch Zuschüsse pro Kilowattstunde Strom, nun auch für den Strom gilt, der nicht in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Dies gestaltet die Direktvermarktung des Stroms vor Ort wesentlich wirtschaftlicher. Für ein BHKW bis 50 kWel beträgt der Zuschuss 5,11 ct/kWh, egal ob der Strom direkt verkauft oder ins Stromnetz eingespeist wird.
Einen weiteren Schwerpunkt innerhalb des Maßnahmenpaketes bildet die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), durch das die Förderung der Erneuerbaren Energien vorangetrieben wird. Das EEG setzt einen Rahmen für die privatwirtschaftlichen Beziehungen zwischen Anlagenbetreibern und Netzbetreibern bzw. Stromlieferanten. Ziel ist ein Wachstum des Ökostromanteils von derzeit gut 13 auf 25 bis 30 % im Jahr 2020. Um das zu erreichen, sind Netzbetreiber verpflichtet, Strom aus Erneuerbaren Energien von Erzeugern abzunehmen, vorrangig ins Netz einspeisen zu lassen und Anlagenbetreibern hierfür die gesetzlich festgelegten Mindestvergütungen zu zahlen.
Das neue Gesetz enthält zahlreiche Änderungen und umfassende Neuregelungen, die gerade auch für Contractoren relevant sind.
Betreiber von dezentralen KWK-Anlagen, die Strom an Dritte über Objektnetze liefern, wie Contractoren, sind jetzt in den EEG-Belastungsausgleich einbezogen, während die Variante der Versorgung mit Strom aus eigenen KWK-Anlagen (Eigenbetrieb) weiterhin frei vom Belastungsausgleich ist. Daher müssen Contractoren bei ihrer Kalkulation diesen Kostenfaktor beachten, zumal die EEG-Belastung in Zukunft steigen wird, da der Ausbau der Stromerzeugung durch Erneuerbare Energien ebenfalls stark ansteigt.
Von Contractoren zu beachten ist der § 37 EEG von 2009. Insbesondere geht es hier um die EEG-Umlage, die auch dann abzuführen ist, wenn der Strom aus KWK-Anlagen stammt und der Strom zwischen Generatorklemme und dem Verbraucher den „Eigentümer“ wechselt. (§ 37 Abs. 1 und 4) Durch die Pflicht zur Umlage wird der effektive KWK-Zuschlag vermindert und bei Anlagen > 50 kWel sogar in der Förderwirksamkeit drastisch gekürzt. Diese Problematik sollte der Contractor auch in seiner Kalkulation berücksichtigen.
Alternativ dazu können Contractingunternehmen auch reine Betriebsführungsmodelle anbieten. Dabei muss aber das wirtschaftliche Risiko des Anlagenbetriebs auf den Kunden übertragen werden. In dieser Konstellation kann das Eigenstromprivileg genutzt werden und es fällt keine EEG-Umlage an.
Aus wirtschaftlichen Gründen wird dieses Modell in der Praxis allerdings kaum realisiert. Für Contractoren ist die Wertschöpfung meistens zu stark eingeschränkt.
Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von KWK-Anlagen und die neuen Regeln zur Investitionsförderung bieten auch in Zukunft für Contractoren interessante Chancen zum ökologischen und ökonomischen Betrieb von KWK-Projekten. Dabei sind aber verschiedene Aspekte zu beachten, um Risiken zu vermeiden.
Beachtet man die Fördermaßnahmen in einer Contracting-Kalkulation, sind BHKW zur Grundlastabdeckung oft die optimale Ergänzung zum Heizkessel. Allerdings stellen die gesetzlichen Regelungen viele Anforderungen an die Projekte, die penibel beachtet werden müssen.
Des Weiteren ist vor jeder Projektdurchführung individuell zu prüfen, ob die jeweilige Förderfähigkeit gegeben ist.
Contracting in der Praxis
Auf den ersten Blick scheinen die rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen manchmal verwirrend. Gerade für meist private Akteure sind die Einzelregelungen, die es bei der Verteilung von Strom aus BHKW zu beachten gilt, kompliziert und abschreckend. Allerdings ist mit ausreichender Einarbeitung der Bereich Stromverteilung nicht wesentlich komplizierter als die Wärmeverteilung. Ein Contractor ist hierbei die kompetente Lösung. Dem Eigentümer eines Gebäudes oder eines Grundstücks wird die oft schwierige Aufgabe abgenommen, haustechnische Anlagen auf eigenes Risiko zu errichten und zu betreiben. Gestützt auf Fachwissen und Erfahrung übernehmen Contractoren die Investition und den Betrieb einer KWK-Anlage.
Die Anlage ist somit Eigentum des Contractors und finanziert sich über einen mit dem Kunden vereinbarten Strom- und Wärmepreis.
In BHKW-Anlagen kommen meist gasförmige Brennstoffe zum Einsatz. Auch das von der Firma abasto – ökologische Energietechnik Gesellschaft für regenerative und rationellen Energieeinsatz mbH (abasto GmbH) betriebene BHKW in der Emil-Andresen-Straße in Hamburg hat Erdgas als eingesetzten Energieträger. Insgesamt umfasst der Neubau 90 Eigentumswohnungen mit insgesamt 10 600 m2 Wohnfläche, dessen Gebäude als Niedrigenergiehäuser errichtet wurden.
Die abasto GmbH tritt hier als Contractor auf und beliefert die Eigentümer bzw. Mieter direkt mit dem erzeugten Strom aus dem errichteten BHKW mit 50 kW elektrischer Leistung zu marktüblichen Konditionen. Der überschüssige Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Zusätzlich wurde eine moderne Heizungsanlage erbaut. Durch die umweltentlastende Kraft-Wärme-Kopplung wird mehr als 80 % der erzeugten Wärme für Raumheizung und Warmwasserbereitung verwendet. Durch die Dezentralisierung der Stromerzeugung muss nicht mehr in einem herkömmlichen Kraftwerk die gebrauchte Strommenge erzeugt werden, was wiederum zu Einsparungen der CO2-Emissionen führt. Mögliche Bedenken der Eigentümer oder Mieter werden durch die von der abasto GmbH garantierte Versorgungssicherheit minimiert. Sollte es zu Störungen oder Ausfällen durch Wartung und Reparatur des BHKW kommen, wird Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen, und die gesamte Wärme wird von dem Heizkessel bereitgestellt.
Das Projekt „Emil-Andresen-Straße“ in Hamburg wurde 2005 im Rahmen der Hamburger Solar-Bauausstellung als ein beispielhaftes Satellitenprojekt ausgewählt. Die moderne Heizungsanlage mit BHKW-Einsatz zur gekoppelten Strom/Wärmeproduktion stellt unter ökonomischen Rahmenbedingungen noch immer die effektivste Nutzung des Brennstoffes Erdgas dar.
Gute Aussichten
In der aktuellen politischen Diskussion wird deutlich, dass jeder Mensch aktiv einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten kann. Die Bereitschaft, Strom aus BHKW auf Basis der KWK zu beziehen, zeugt von einem aktiven Umweltschutz ohne Mehrkosten.
Anders als bei Großkraftwerken, die neben der hohen Menge an Abwärmeverlusten auch meist lange Verteilungswege zu den Endverbrauchern über Hochspannungsleitungen und Transformatoren haben, sind BHKW effizienter. Der Strom wird dezentral erzeugt, wodurch die Energielieferwege zu den Endabnehmern kurz sind. Des Weiteren bieten viele kleinere dezentrale Stromproduzenten auch neue Möglichkeiten, die Stabilität des Netzes sicherzustellen. Erste Ansätze zur Realisierung von „Virtuellen Kraftwerken“ liegen bereits vor und können in Zukunft eine wichtige Rolle spielen.
Die Energiewirtschaft wird durch die neue Gesetzeslage eine Veränderung erleben. Der Einsatz von Erneuerbaren Energien und moderner Technologien wie KWK-Anlagen führt zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie zur Verringerung der Ressourcenabhängigkeit Deutschlands. Dieser Technologiewandel wird für die Anwender Spezialwissen und Verwaltungsaufwand voraussetzen. Allerdings stellen die Änderungen für Contractoren fast durchgängig eine Chance dar, als Dienstleister den Gebäudeeigentümer von seinen, oft nicht mehr überschaubaren gesetzlichen Pflichten zu entlasten. Die Branche verspricht sich von den strengeren Regeln einen Schub für das Contracting.
Weiterführende Informationen zum Thema Contracting gibt es beim VfW unter www.energiecontracting.de
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